Frage an Maria-Elisabeth Fritzen von Thomas V. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Fritzen,
als "Grüne" treiben Sie ein Verbot bleihaltiger Munition unermüdlich voran, vor allem wegen der Gefährdung von Seeadler und an zweiter Stelle der wildverzehrenden Menschen.
Ca. 2/3 des in Deutschland verkauften Wildes stammt aus Importen, z.B. aus Neuseeland wo das Wild ausschliesslich mit bleihaltiger Munition geschossen wird, oder aus unserem Nachbarland Polen, wo auch mit bleihaltiger Munition Wild für den Export erlegt wird.
Werden Sie diese Produkte nun konsequenterweise zum Schutze der Menschen aus den Regalen der Supermärkte entfernen lassen und dem heimischen Wild - welches ja schon sehr bald nur noch "bleifrei" erlegt werden wird - den Vorzug gewähren? Wird es Überprüfungen geben für importiertes Wildbret, so wie es auch für in Deutschland geschossenes Wildbret vorgesehen ist?
Fragen über Fragen liebe Frau Fritzen, aber für den Schutz der Verbraucher werden Sie diese - so hoffe ich doch - sicherlich gerne beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Voigt
Sehr geehrter Herr Voigt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum geplanten Verbot bleihaltiger Munition. Sie haben Recht, der Schutz der Seeadler und die Bleibelastung von Wildfleisch sind zwei gute Gründe für das Verbot bleihaltiger Munition, für das ich mich einsetze. Aber es sind nicht die einzigen Gründe. Blei ist ein Umweltgift mit vielfältigen "Nebenwirkungen" und sollte deshalb so wenig wie möglich in die Umwelt bzw. in die Nahrungskette gelangen. Mir ist bewusst, dass auch durch andere Lebensmittel eine Belastung mit Blei für die VerbraucherInnen gegeben ist. Eine Belastung von Lebensmitteln mit Blei und anderen Schwermetallen gänzlich auszuschließen ist wegen ihrer großen Verbreitung in der Umwelt nicht möglich. Mit der Einführung des bleifreien Benzins ist eine Hauptquelle für die Belastung der Umwelt mit Blei weggefallen. Bleihaltige Industrieabgase gibt es aber weiterhin. Blei gelangt hauptsächlich über Abgase in die Luft und schlägt sich als bleihaltiger Staub auf der Oberfläche von Früchten und Blättern nieder. Das ist ein Grund dafür, dass frisches Gemüse und Obst vor dem Verzehr gründlich abgewaschen werden sollte. Wenn Alternativen zur Verfügung stehen, wie es bei der Jagdmunition der Fall ist, ist es aber nicht zu rechtfertigen, weiter unnötig Blei in dieser Form an die Umwelt abzugeben. Dass ein Verzicht auf Bleimunition ohne Probleme möglich ist, weiß ich aus wiederholten Gesprächen mit Jägern, die mit der Verwendung bleifreier Munition gute Erfahrungen gemacht haben.
Sie weisen in Ihrer Anfrage auf die Verwendung von Bleimunition in Neuseeland und Polen hin. Leider habe ich als Landtagsabgeordnete in Schleswig-Holstein keinen Einfluss auf die Verwendung von Bleimunition in diesen Ländern. Neben Schleswig-Holstein haben aber auch bereits andere Bundesländer sich für ein Verbot bleihaltiger Munition in den Landeswäldern entschieden oder bereiten ein gesetzliches Verbot vor. Auf der Agrarministerkonferenz im April 2013 haben sich 11 Bundesländer für ein bundesweites Verbot von Bleimunition ausgesprochen. Ich hoffe, dass mit der Zeit auch diese guten Beispiele über Deutschland hinaus Schule machen. Leider sehen wir aber an vielen anderen Beispielen, dass in vielen Ländern geringere Umweltstandards gelten als bei uns. Dies ist aber kein Grund für uns, auf diese Standards zu verzichten.
Sie fragen weiterhin, ob ich vorhabe, Wildprodukte aus Neuseeland oder Polen aus deutschen Supermärkten entfernen zu lassen. Auch dies liegt nicht in der Kompetenz des schleswig-holsteinischen Landtages. Grundsätzlich unterliegen alle Lebensmittel, die in die EU eingeführt und in der EU gehandelt werden, bestimmten Qualitätsanforderungen. Deutschland oder gar ein einzelnes Bundesland ist nicht berechtigt, für die Einfuhr von Produkten Schranken zu erlassen, weder für Importe aus anderen EU-Mitgliedsstaaten noch aus dem außereuropäischen Ausland. Dies würde den Prinzipien des europäischen Binnenmarktes widersprechen. Selbst die EU kann in der Beziehung nicht einfach machen, was sie will und etwa die Einfuhr bestimmter Produkte aus bestimmten Ländern ausschließen, sie muss die Regeln der Welthandelsorganisation beachten.
Seit 2002 gilt EU-weit ein Höchstgehalt für Blei in Fleisch von 0,1 mg/kg. Es ist Sache der Lebensmittelüberwachung, die Einhaltung dieser Werte zu überprüfen und bei Werten über den zulässigen Werten den Vertrieb der Produkte zu unterbinden. Die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland liegt bei den Bundesländern. In die EU eingeführte Produkte werden in den jeweiligen Einfuhrländern untersucht. Ich habe keine Erkenntnisse darüber, ob jemals bei importiertem Wildfleisch über dem Grenzwert liegende Bleigehalte gemessen wurden. So lange Wildprodukte aus anderen Ländern den geltenden gesetzlichen Qualitätsanforderungen genügen, gibt es keine Handhabe gegen den Verkauf der Produkte.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Fritzen