Frage an Margitta Mächtig von Christian F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mächtig,
wie stehen Sie zum neuen Brandenburger Polizeigesetz? Ich sehe in den verschärften Gesetzen ein großes Missbrauchspotential. Damit gehen gravierende Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte einher und das macht mir angesichts des gesellschaftlichen Rechtsrucks große Sorgen.
Außerdem weicht der Gesetzentwurf das Trennungsgebot weiter auf: Das zeigen z.B. die Paragraphen zum Einsatz von V-Leuten und die Anwendung geheimdienstlicher Spionagemethoden wie der Quellen TKÜ.
Zudem wird im Gesetzentwurf mit Konstrukten wie dem der „drohenden Gefahr“ und auch des „Gefährders“ im Zusammengang mit dem Begriff „Terrorismus“ gearbeitet. Für beides gibt es keinerlei definierende Rechtsnorm, so dass das persönliche Ermessen einzelner Beamt*innen ausschlaggebend dafür ist, dass Grundrechte verwehrt werden und Menschen unter einen Generalverdacht gestellt werden.
Deshalb auch einige Fragen:
- Wie können Entscheidungen von Bereitschaftsrichtern, die in sehr kurzen Zeiträumen und auf einseitiger Informationsgrundlage gefällt werden müssen, eine unverhältnismäßige Einschränkung von Grund- und Freiheitsechten verhindern?
- Inwiefern ist es glaubwürdig, davon auszugehen, dass sich überzeugte Radikale druch polizeiliche Aufenthaltsgebote oder Meldeauflagen von ihren Vorhaben abbringen lassen?
- Studien zeigen, dass die Ausweitung von Videoüberwachung Kriminalität lediglich verdrängt. Weswegen wirkt eine Gesetzesverschärfung wieder auf dieses Instrument hin?
Wie stehen Sie nun angesichts dieses doch offensichtlichen Risikos für Grund- und Freiheitsrechte der Bürger*innen zum neuen Gesetzentwurf zum Polizeigesetz in Brandenburg?