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Margitta Mächtig
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Frage von Marco S. •

Frage an Margitta Mächtig von Marco S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mächtig,

meine Gratulation zum neuen Gleichstellungsgesetz für Wahlen. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Was ist eine Frau bzw. ein Mann? Nach welchen Merkmalen wird das von wem beurteilt?
2. Müssen die Kandidaten ihr biologisches Geschlecht nachweisen? (wie beim Sport)
3. Wie können Menschen mit dem Geschlechtsmerkmal divers (3. Geschlecht) Kandidat* werden?
4. Von welcher Bedeutung ist das Geschlecht eines Kandidaten für seine Aufgabe als Abgeordneter?
5. Gilt das Gesetz auch für parteilose Kandidaten*?
6. Welchen Zusammenhang sehen Sie zwischen einer zunehmenden Priorisierung von Geschlechtsmerkmalen (sprachlich, legislativ) und dem politischen Ziel, die Bedeutung der Geschlechtsmerkmale/ -unterschiede durch Gleichberechtigung zu egalisieren?
7. Der Frauenanteil unter den Parteimitgliedern lag 2017 zwischen 17% und 40%. Bei Kandidaturen beträgt er zukünftig 50%. Das bedeutet rechnerisch, dass es für Frauen leichter und für Männer schwieriger wird als Kandidat aufgestellt zu werden. Inwieweit wird damit eine Gleichberechtigung erzielt?

Vielen Dank, wenn Sie Ihre Antworten ebenfalls nummerieren.

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Antwort von
DIE LINKE

Werter Herr Schmidt,

die Geschichte des Gleichstellungskampfes in der Gesellschaft geht weit in die Menschheitsgeschichte zurück. Der Kampf der Frauen um das Wahlrecht hatte vor hundert Jahren Erfolg. Der Weg von Frauen in die aktive Politik gestaltet sich bis heute holprig. Der Anteil der Frauen in Vertretungen, sei es auf Gemeinde-, Stadt-, Kreis-, Landes- oder Bundesebenen geht wieder zurück. Insofern bietet das Paritégesetz eine Chance zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Kandidatenaufstellung. Ob sich dadurch tatsächlich paritätische Strukturen in den Vertretungen durch- bzw. umsetzen, wird jeweils Ergebnis der Wahlen sein. So bleibt es also ein Angebot und eine Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in Politik. Ihre in den Fragen erkennbare Vermutung, dass damit eine Benachteiligung transsexueller/diverser Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt, kann ich insofern nicht nachvollziehen, da diese selbst entscheiden können, auf welcher Liste zu kandidieren und insofern einbezogen sind. Natürlich gilt dieses Gesetz für Listenaufstellungen, bei Einzelkandidaturen ist schon rein rechnerisch eine Parite nicht möglich. Parteilose Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in Listen von Wählervereinigungen oder Partein einbringen wollen unterliegen diesem Gesetz. Durch die offenen Listen (meines Wissens aller Parteien) ist nach meiner Auffassung nicht entscheidend, wieviele Mitglieder eine Partei/Wählervereinigung hat, sondern sie sie bereit und in der Lage ist, Frauen und Männer zu gleichen Teilen einzubeziehen. Wirkliche Gleichberechtigung wird nicht durch Gesetze geschaffen, diese können eine rechtliche Grundlage bieten, entscheidend ist, wie sich die Gesellschaft mit diesen Möglichkeiten und Chancen umgeht.

Mit freundlichen Grüßen
Margitta Mächtig