Frage an Margitta Mächtig von Torben F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Mächtig,
ich möchte hiermit darum bitten, dass sie zu dem geplanten neuen Polizeigesetz eine angemessene Stellung beziehen. Die fortschreitende Einschränkung der Bürgerrechte und demokratischer Strukturen in unserem Land kann nicht die Lösung für eine offenere und tolerante Gesellschaft sein. In Zeiten der prinzipiellen Aufnahme des Fingerabdrucks EU-weit in die Personalien, eines geplanten Uploadfilters, der nicht den versprochenen Schutz für Urheber bewirken kann aber statt dessen ein hervorragendes Kontroll- und Zensurorgan schafft, in diesen Zeiten die Befugnisse und Methoden derer, die zum Schutze des Bürgers eingesetzt sind zuerweitern, halte ich für eine drastisch falsche herangehensweise. Die fortlaufende Untergrabung dessen, wofür wir als Gesellschaft stehen sollte, kann doch nicht im Sinne dessen stehen, wofür die Linke sich einsetzen möchte?
Ihre Frage zielt generell auf die Sicherheitsarchitektur unseres Landes deshalb auch eine umfassende Antwort.
Natürlich haben auch wir uns mit der Frage beschäftigt, ob überhaupt die Notwendigkeit zur Novellierung der Sicherheitsgesetze besteht. Ich kann Ihnen versichern, selten ist der Koalition ein Kompromiss und der LINKEN die Zustimmung dazu so schwer gefallen. Und natürlich haben wir überlegt, ob es eine Option wäre, das Gesetzespaket fallen zu lassen.
Aus unserer Sicht spricht dagegen:
1. Im Koalitionsvertrag haben SPD und LINKE 2014 vereinbart: “Soziale und innere Sicherheit gehören für uns zusammen. Nur wo die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass in ihrer Heimat sichere Verhältnisse herrschen, kann sich eine freie, lebenswerte und solidarische Gesellschaft auf Dauer entfalten.”…“Mit einer Sicherheitsoffensive werden wir energisch darauf hinwirken, vor allem die organisierte Kriminalität in Brandenburg deutlich zurückzudrängen.“…“Aufgaben, Ressourcen und Befugnisse (des VS) müssen den bestehenden aktuellen Anforderungen gerecht werden. ”
2. Dazu kommen aktuelle Anlässe und Bedingungen für die Überarbeitung der Sicherheitsgesetze:
2.1. Alle Bundesländer sind derzeit mit der Frage befasst, ihre Polizeigesetze an europäische Datenschutzvorgaben und an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz anzupassen.
2.2. Bundesinnenminister Seehofer (CSU) will dabei das 2018 novellierte und wegen seiner Maßlosigkeit weithin umstrittene und verfassungsrechtlich beklagte bayerische Polizeigesetz zum bundesweiten Muster erheben.
2.3. Wir hatten in Brandenburg festgehalten: “Sollten sich in Auswertung der Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU-Skandal und des NSU-Prozesses in München Erkenntnisse ergeben, die Konsequenzen für die künftige Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden haben, wird die Koalition dies berücksichtigen.” (KoaVertrag 2014)
In Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Weg, soziale und innere Sicherheit im Zusammenhang zu sehen, ein Irrweg war, sind wir zu der Antwort gelangt: Nein:
DIE LINKE in der Koalition ist dem komplexen Sicherheitsbegriff konsequent gefolgt. Wir haben 2015 ein Sozialstaatsversprechen abgegeben: Keine Abstriche am Sozialstaat in Brandenburg - gleiche Chancen für alle, die hier leben. Wir haben die Arbeit, die Angebote und die Zugänglichkeit von Kita und Schule in Brandenburg deutlich verbessert. Wir haben die Grundfinanzierung, die Präsenz und die Angebote der Hochschulen deutlich verbessert. Wir haben eine Mietpreisbremse eingeführt und die soziale Wohnraumförderung ausgeweitet.
Wir haben zugleich in die Öffentliche Sicherheit investiert, wir haben Polizei und Feuerwehren gestärkt. Bei der Polizei haben wir hier Personalstärke auf 8.280 Stellen erhöht - um 480 Stellen mehr, als wir es noch im Koalitionsvertrag von 2014 für möglich und notwendig gehalten haben. 2019 und 2020 werden jährlich 425 Polizeianwärterinnen bzw. -anwärter eingestellt. Und wir haben den Staat auch darüber hinaus gestärkt: Der Stellenabbau wurde gestoppt, die Stellenzahl erhöht und in die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes investiert.
Dabei besteht Einigkeit in der Koalition, dass Rechtsstaat und Demokratie gestärkt sowie zugleich Terrorismus und Organisierte Kriminalität konsequent bekämpft werden müssen.
Erhebliche Differenzen gibt es in der Frage, welche Methoden und Institutionen zur Sicherung des Gewaltmonopols des Staates und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit genutzt, wie sie gehandhabt und wie die rechtsstaatlichen Prinzipien dabei gewahrt werden sollen.
Wir LINKEN gehen von einem Dreiklang aus Bürgerrechten, Freiheitsrechten und Sicherheit aus. Wir fragen vor jeder vorgeschlagenen Verschärfung von gesetzlichen Bestimmungen, was an diesbezüglichen Regelungen und Möglichkeiten bereits besteht und wie effektiv es für den beabsichtigten Zweck genutzt wird - inwieweit also tatsächlich Bedarf an neuen Instrumenten besteht. Und wir prüfen auch sehr genau, inwieweit neue technische Möglichkeiten in Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen Prinzipien und politischen Vorgaben zu bringen sind.
Nun stellte sich also die Frage, ob wir LINKEN uns bei der Überarbeitung der Sicherheitsgesetze an dieses Herangehen gehalten haben. Wir denken, Ja. Das war bereits vor der Eskalation der Spannungen in der Koalition deutlich, denn:
● Bereits im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, dass die Schlussfolgerungen aus den NSU-Untersuchungsausschüssen politisch umgesetzt werden.
● Angesichts des Alleingangs des Innenministers beim Ausbau der Stellen im Verfassungsschutz haben wir daran festgehalten und dies zur entscheidenden Bedingung für die Novelle des VS-Gesetzes gemacht.
● Im Entwurf des Polizeigesetzes hatten wir bereits in einer früheren Phase folgende zentralen Punkte herausverhandelt, die ihrerseits im bayerischen PolG verankert sind:
○ keine generelle Übernahme des Begriffs der “drohenden Gefahr”
○ keine Online-Durchsuchung
○ genetische Untersuchungen raus
○ keine elektronische Fußfessel
○ Sprengmitteleinsatz entschärft
Es war unser Ziel, in Brandenburg ein Gegenstück zum bayerischen Polizeigesetz zu erarbeiten. Ein solcher Gegenentwurf ist uns über weite Strecken auch gelungen.
Vor dem Hintergrund der koalitionsinternen Spannungen und angesichts des starken politischen Drucks, unter dem alle demokratischen Parteien derzeit stehen und der sich im Vorwahlkampf noch einmal verstärkt, sind in den letzten Wochen einige zentrale Fragen zu politisch hoch aufgeladenen Symbolthemen geworden. So u.a.
ð Quellen-TKÜ - also die Telekommunikationsüberwachung nicht im (weithin verschlüsselten) Netz, sondern direkt am Gerät des Nutzers (Smartphone, PC etc.). Dazu bräuchte man direkten Zugriff auf die Geräte (“Staatstrojaner” etc.).
Zur Quellen-TKÜ sei festgehalten, dass: Die öffentlichen Debatten und die Anhörungen im Landtag zeigten, dass es in dieser Angelegenheit derzeit keine technischen Möglichkeiten für einen rechtssicheren Einsatz gibt. Bereits beschlossene Regelungen, wie in Bayern, werden bereits verfassungsrechtlich beklagt. An einer diesbezüglichen Klage beim Bundesverfassungsgericht hat sich den Bundestagsfraktionen der FDP und der Grünen auch die der LINKEN beteiligt.
Für DIE LINKE lautet die Schlussfolgerung aus dieser Situation, jetzt keine gesetzliche Regelung zugunsten der Quellen-TKÜ einzuführen.
Auf SPD-Seite hingegen wird der Standpunkt vertreten, gerade weil es noch keinen verfassungsrechtlichen Spruch gibt, sollte man den Freiraum jetzt für ein eigenes Angebot nutzen und dann die verfassungsrechtliche Klarstellung auch zu diesem eigenem Angebot abwarten.
Beide Standpunkte sind juristisch möglich, jedoch schwer miteinander vereinbar.
ð Zur gesetzliche Verankerung der Schlussfolgerungen v. a. aus dem brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss:
DIE LINKE hielt und hält es im Sinne des Koalitionsvertrages für dringend geboten, zunächst die Erkenntnisse aus der Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU-Skandal sowie des NSU-Prozesses in München gesetzlich aufzuarbeiten, die Konsequenzen für die künftige Arbeit des Verfassungsschutzes sowie für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden haben. Wir haben dafür Vorschläge gemacht - jedoch ist die Arbeit des brandenburgischen Untersuchungsausschusses noch nicht abgeschlossen. Der Abschlussbericht steht noch aus.
Die SPD-Seite zeigte sich zu diesem Thema eher reserviert, zumal es um ernsthafte Eingriffe in die operative Arbeit des Verfassungsschutzes gehen würde.
ð Zur Stellenanzahl des VS:
Seit Beginn der Legislaturperiode trägt die SPD die Forderung nach mindestens 30 zusätzlichen Stellen beim Verfassungsschutz vor sich her - im Wissen, dass DIE LINKE im Grundsatz für die Auflösung aller Geheimdienste eintritt. Anfang des Jahres schließlich preschte der Innenminister ohne jede Absprachen innerhalb der Koalition vor und erhöhte die Zahl der Beschäftigten des VS um 27.
DIE LINKE lehnte das vehement ab.
ð Aufstockung der Stellen beim Verfassungsschutz
Hier wird in der Bewertung außer Acht gelassen, dass in dieser Zahl auch die Personen berücksichtigt sind, die künftig das Parlament stärker als bisher bei der Kontrolle des VS kontrollieren sollen.
ð Und natürlich mussten wir uns die Frage stellen, ob bei den divergierenden Meinungen der Koalitionsparteien es überhaupt noch möglich und sinnvoll war, weiter zu verhandeln?
Wir haben diese Frage mit Ja beantwortet, weil wir herausarbeiteten:
1. Ein Verzicht auf die Quellen-TKÜ erweist sich in einem für die Sicherheitsgesetze möglich.
2. Auch zu wichtigen Schlussfolgerungen, die die LINKE aus dem NSU-UA gezogen hatte, konnten innerhalb eines Gesamtlösungspaketes wichtige Fortschritte erreicht werden.
3. So wurde die Stärkung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), die Einschränkung der Tätigkeit von V-Leuten, die Einführung einer unabhängigen Innenrevision sowie eine Verstärkung der Rechte der G10-Kommission vereinbart.
4. Bei der Einführung eines sog. In-Camera-Verfahrens, d.h. der richterliche Überprüfung von Entscheidungen der VS-Behörde bei Bedenken der Innenrevision, wurde vereinbart, die Diskussion nach Vorlage des Abschlussberichtes des NSU-Untersuchungsausschusses weiterzuführen.
Die Zustimmung zum Verfassungsschutz- und zum Polizeigesetz in dieser Form verband die SPD-Seite jedoch mit der Forderung, im Rahmen des Gesamtlösungspaketes nicht nur die Aufstockung des VS um 27 Stellen (die, wie sich gezeigt hat, haushaltsrechtlich nicht rückgängig gemacht werden kann) zu akzeptieren, sondern insgesamt 37 zusätzlichen Stellen zuzustimmen. Dazu gehören allerdings 17 Stellen, die für die Umsetzung unserer Forderungen im Bereich Verwaltung und Kooperation mit dem Landtag erforderlich sind.
Bei der Abwägung der Frage: War bzw. ist dieses Gesamtlösungspaket für DIE LINKE zustimmungsfähig, oder hätte man angesichts der von der SPD geforderten Aufstockung des VS die Verhandlungen abbrechen müssen, wussten wir, im Falle des Scheiterns der Verhandlungen bzw. sogar der Koalition insgesamt wäre es auf jeden Fall bei der Aufstockung des VS um 27 Stellen geblieben; aller Voraussicht nach hätte der Innenminister dann auch mühelos die insgesamt 37 Stellen durchgesetzt.
Demgegenüber wären die Durchbrüche, die DIE LINKE in zwei zentralen Punkten erreicht hatte - keine Quellen-TKÜ und gesetzliche Verankerung wichtiger Schlussfolgerungen aus dem NSU-UA -, nicht umgesetzt worden.
Mit der Zustimmung zum Gesamtlösungspaket nimmt DIE LINKE etwas hin, was sie ohnehin nicht mehr verhindern konnte - erhielt aber in zwei zentralen Punkten einen wichtigen politischen Durchbruch. Insbesondere die Einbindung von Schlussfolgerungen aus dem NSU-UA in das Verfassungsschutz-Gesetz ist in Deutschland bislang einmalig - und wird es nach Lage der Dinge wohl auch noch eine Weile bleiben. Auch für Brandenburg ist es höchstfraglich, ob das bei einer Verschiebung der Angelegenheit nach der nächsten Landtagswahl noch einmal möglich wäre.
Es ist völlig klar, dass das Thema Sicherheit weit in die nächste Legislaturperiode hinein politisch prägend
Bleiben wird. Das sich abzeichnende Gesamtlösungspaket ist also nicht der Abschluss der Debatte, sondern nicht mehr als die Fixierung des zum aktuellen Zeitpunkt unter den 2014 zustande gekommenen parlamentarischen Kräfteverhältnissen Möglichen.
Schon in wenigen Monaten wird über diese politisch-parlamentarischen Kräfteverhältnisse neu entschieden - und damit auch über Rücken- oder Gegenwind für die hier dargestellten kontroversen Positionen.
Käme das Gesamtlösungspaket nicht zustande, wäre die Koalition am Ende - wenige Monate vor den regulären Neuwahlen und gescheitert an einem Thema, das für viele Menschen im Land zu recht hohe Bedeutung hat - aus der Sicht wohl vieler an Detailfragen und obwohl ein Kompromiss zum Greifen nah war. Eine solche Entwicklung der Dinge würde keinem der Beteiligten nutzen; sie würde einer Kampagne aller politischen Wettbewerber gegen Rot-Rot, gegen SPD und gegen LINKE, das Feld frei geben.
Pragmatismus ohne Prinzipien verbietet sich, aber Prinzipien ohne Pragmatismus bleiben wirkungslos.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie unsere Entscheidungen halbwegs nachvollziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Margitta Mächtig