(...) Natürlich könnten die Aufgaben auch von privaten Dienstleistern wahrgenommen werden, aber inwieweit dies kompetenter geschehen würde, mag ich nicht beurteilen, jedoch möchte ich mich der Auffassung des Bundesverfassungsgericht anschließen, das am 7. Dezember 2001 angesichts der Thematik der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern zu dem Schluss kam, dass „rein private Verbände […] mangels Gemeinwohlbindung nicht in der Lage [wären], die Aufgaben wahrzunehmen, die die Industrie- und Handelskammern mit Hilfe der Pflichtmitgliedschaft zu erfüllen befähigt sind“. (...)
(...) Oktober 2007. Ich sehe gerade in den Kammern mit ihren zahlreichen Aufgaben eine wesentliche Stütze unserer Demokratie, da diese dem Gemeinwohl verpflichtet sind und zahlreiche wichtige Wirtschaftsverwaltungsaufgaben wahrnehmen, die die Bundesrepublik Deutschland bewusst den Kammern zur Wahrnehmung übertragen hat. (...)
(...) Ich unterstütze die Bundesregierung darin, an dem bewährten System der IHK-Pflichtmitgliedschaft festzuhalten. Diese Absicht hat sie in dem Bericht für den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 14/9175 - Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern) festgestellt, sie hat aber auch erklärt, dass sie die Problematik weiter beobachten wird. (...)
(...) Wie ich mich zu einem Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer verhalten werde, kann ich absehen, wenn der konkrete Gesetzentwurf vorliegt. Dabei wird es bei meiner Bewertung um mehrere Aspekte gehen müssen, wovon ein Aspekt auch die Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften sein wird. (...)
Sehr geehrte Frau Schönau,
sehr geehrter Herr Schönau,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch.
Wir werden uns in den nächsten Tagen mit einer Antwort zu Ihren Fragen bei Ihnen melden.
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar klar gestellt, dass eingetragene Lebenspartner wie Eheleute behandelt werden können, dass andererseits aber auch eine Bevorzugung der Ehe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig hat es ausdrücklich betont, dass steuerliche Fragen der Lebenspartnerschaft gesondert geregelt werden können. (...)