Frage von Felix H. • 19.09.2021
Soll Kinder- u. Jugendhilfe das einzige SGB-Gebiet bleiben, das nicht vor Sozialgerichten, sondern vor Verwaltungsgerichten, in 2. Instanz höherschwellig mit Anwaltszwang gerichtlich ausgetragen wird?
Ist das richtig, dass das einzige Sozialgesetzbuch-Gebiet, das nicht vor Sozialgerichten, sondern vor Verwaltungsgerichten und in 2. Instanz höherschwellig mit Anwaltszwang gerichtlich ausgetragen wird, die Kinder- und Jugendhilfe ist? Ist das Kindeswohl f. den Staat zu teuer und jenseits von Sonntagsreden weniger prioritär, auch angesichts der seit 8 Jahren angekündigten und klein geredeten Großen Familienrechtsreform, sowie der Verweigerung, auch Ihrer Partei, sogar gegen die Nichtzulassungsbeschwerde in Familienrechtssachen?
Antwort ausstehend von Marcus Weinberg parteilos