Die STOA des EU Parlaments veröffentlicht 7-21 eine Metastudie zur Auswirkung von 5G, fordert weitere Studien und bis dahin Ausbaustopp. Haben Sie die Studie gelesen, was werden Sie tun?
Guten Tag!
Das Science Technology Options Assessment Komitee (STOA) des Europaparlaments veröffentlichte im Juli 21 eine Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G.
Darin wird gefordert, die biologischen Effekte von 5G, besonders die Frequenz zwischen 6 und 300 GHZ, bei Menschen aber auch Flora und Fauna weiter zu untersuchen und bis dahin einen Ausbaustopp zu verfügen.
Andernfalls sei es „ein Experiment an der menschlichen Bevölkerung, in kompletter Unkenntnis der Konsequenzen“ (https://www.europarl.europa.eu/stoa/en/document/EPRS_STU(2021)690012).
Vor allem sei es ein Fehler, die nichtthermischen Auswirkungen nicht zu untersuchen, was bislang nicht gemacht wurde. Die Studienlage werde oft verharmlost, die Richtlinien der ICNIRP hätten keine ausreichende Schutzfunktion.
Dies sind die Ergebnisse einer fundierten Metaanalyse, keine „Verschwörungstheorien“
Was werden Sie tun, um die Bevölkerung vor so einem Massenexperiment ohne ausreichende Studienlage zu schützen?
MFG
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie auch bei den bisherigen Mobilfunkstandards wurden – unterhalb der geltenden Grenzwerte - keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen nachgewiesen. Die Bundesregierung hat in ihrer 5G-Strategie festgehalten, dass Fragen in Bezug auf elektromagnetische Felder bereits bei der Entwicklung der 5G-Technologie konsequent als Rahmenbedingung beachtet werden. Demnach werden bereits im Entwicklungsstadium der für 5G relevanten technischen Innovationen der Schutz vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder berücksichtigt. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die gesundheitlichen Folgen des Ausbaus des 5G-Netzes zu berücksichtigen sind. Deshalb setzt auch die 5G-Strategie hierauf einen Forschungsschwerpunkt. Einzelne Forschungsvorhaben laufen bereits oder starten in Kürze. Als Beispiele sind die folgenden Vorhaben zu nennen:
- Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei Expositionen mit Zentimeter- und Millimeterwellen (5G Frequenzen)
- Smart cities: Abschätzung der Gesamtexposition des Menschen durch zusätzliche 5G-Mobilfunktechnologien anhand modellierter Zukunftsszenarien
- Tumorpromovierende Wirkung von elektromagnetischen Feldern im Millimeterwellenbereich in Kombination mit kanzerogenen Substanzen
Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 5. Februar 2020 das „Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder“ gegründet, das als zentrale Anlaufstelle zu allen Strahlenschutz- und Gesundheitsfragen bezüglich elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder fungieren soll.
Die Bundesregierung kommt damit dem Vorsorgeprinzip zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern ausreichend nach.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg