Frage an Marcus Weinberg von Heinrich R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weinberg,
vor dem Hintergrund der aktuellen Bankenkrise meine Fragen:
1. wo kann der Bürger erfahren, welche Abgeordnete, Gewerkschaftsfunktionäre, Staatssekretäre/Minister in den jeweiligen Aufsichtsräten der betroffenen Banken zuständig waren für die Ausschüttungen von Boni, Abfindungen und Gehaltsvereinbarungen der Vorstände?
2. Gibt es eine namentliche Liste von CDU-Abgeordneten, welche Aufsichtsratsposten in Banken innehaben bzw. hatten und mit ihren Beteiligungen an Auftsichtsratsbeschlüssen das Handeln der Bankenvorstände erst ermöglicht haben?
3. Welche Aufwandsentschädigungen/Sitzungsgelder werden Abgeordneten für Aufsichtsratstätigkeiten in Banken gezahlt?
Es genügt eine Durchschnittsangabe.
4. Welcher Zeitaufwand entsteht einem Abgeordneten für evtl. Aufsichtsratstätigkeiten?
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antworten
MIt freundlichem Gruß
Heinrich Reinecke
Sehr geehrter Herr Reinecke,
Es gibt keine speziellen Listen zu Ihrer o.g. Anfrage; bzw. sind diese Bankinterna - die zu veröffentlichen im Ermessen der Banken liegt. Alle Einkünfte der Abgeordneten werden entsprechend der in Kraft getretenen Neuregelung (zur Veröffentlichung von Nebentätigkeit, Juli 2007) von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet jeweils am Ende der Abgeordneten-Biografien (siehe unter http://www.bundestag.de/mdb/bio/B/index.html ) veröffentlicht. Dazu zählen Angaben zur beruflichen Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile.
Auch die Einkünfte für jede einzelne Tätigkeit müssen angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben erfolgen für jede Tätigkeit in drei Stufen: Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 €, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 € und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 €.
Verstöße gegen die Verhaltensregeln können durch ein Ordnungsgeld sanktioniert werden, das bei Verschulden bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen kann.
Ausgangslage: Die Freiheit des Mandats: Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufgeführt (weitere Erläuterungen dazu unter: http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/index.html ). Dazu gehören auch die Verhaltensregeln für Abgeordnete. Sie wurden 1972 erstmals beschlossen und verpflichten die Parlamentarier, dem Bundestagspräsidenten ihre Berufe, vergütete Neben- und Beratungstätigkeiten sowie Spenden anzuzeigen. Außerdem enthalten sie genaue Anzeigepflichten und Verbotstatbestände, wie zum Beispiel die Unzulässigkeit bestimmter Spenden und Zuwendungen. Auch Verfahrensvorschriften gehören dazu, für den Fall, dass die darin festgelegten Regeln verletzt werden. Die Frage der Wahrnehmung des freien Mandats ist nach außen für die parlamentarische Arbeit und das Funktionieren einer Demokratie essenziell. Das "freie Mandat" der Bundestagsabgeordneten ist im Grundgesetz festgeschrieben. In Artikel 38 steht, dass sie Vertreter des ganzen Volkes sind, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Ich selbst gehe im Übrigen keinen Nebentätigkeiten nach.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg