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Frage von Thomas S. •

Frage an Marcus Weinberg von Thomas S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Weinberg,

ich hoffe, Sie sind gesund und Sie hatten erholsame Weihnachtsfeiertage.

Ich nehme Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig BVerwG 10 C 16.19 vom 17.06.2020 zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes im Hinblick auf die Veröffentlichungen der Bundestagsverwaltung zum Umgang mit Parteispenden.

Ich kenne die gesetzlichen Regelungen als Nichtjurist nicht im Detail, aber ich möchte folgende Frage stellen:
Nach meiner Ansicht ist die Bundestagsverwaltung als Behörde mit der Umsetzung des Parteispendengesetztes und der Durchsetzung dieser Norm beauftragt. Ob sie dies tut, in welchem Umfang und welcher Methoden sie sich bedient und welche Erkenntnisse gewonnen wurden und welche Folgen dies für die einzelnen Parteien hat, wird keiner vorgesetzten Behörde oder Dienststelle berichtet, die eine nennenswerte Dienstaufsichtsfunktion inne hat.

Eine demokratische Kontrolle der Öffentlichkeit wird lediglich im Rahmen der amtlichen Veröffentlichungen ermöglicht. Diese Veröffentlichungen wiederum zu überprüfen, wird nach meinem Verständnis verwehrt.
Glauben Sie, dass es
a) moralisch richtig und
b) dem Vertrauen in die demokratischen Instanzen und insbesondere der Parteienpolitik in Deutschland zweckdienlich ist, Auskunftsersuchen von Medien zu diesem Thema mit Steuergeld gerichtlich zu bekämpfen?
Welche Vorschläge werden Sie und Ihre Partei insbesondere im Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf dahingehend unterbreiten, dass durch mehr Offenheit und unabhängige Berichterstattung durch die Medien verlorenes Vertrauen in die Parteien zurückgewonnen werden kann, insbesondere auch zur Finanzierung der Parteien?

Vielen Dank für Ihre Antwort und bleiben Sie gesund.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Parteispenden. Gerne möchte ich Ihre Fragen dazu beantworten. Das Parteienrecht enthält ein ausdifferenziertes Regelungssystem erlaubter und verbotener Parteispenden. Spenden und Einnahmen von Parteien, die im Einzelfall 50.000 Euro pro Jahr überschreiten, werden nach Vorgabe des Parteiengesetzes im Rechenschaftsbericht erfasst, der als Drucksache des Deutschen Bundestages veröffentlicht wird. Damit werden alle entsprechenden Zuwendungen entsprechend der geltenden Transparenzregeln des Parteiengesetzes veröffentlicht. Diese sind damit öffentlich Zugänglich und für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die von Ihnen angesprochenen Medienvertreter einsehbar.

Als Unionsfraktion halten wir das geltende Pateienrecht und die damit Verbundenen Regelungen zu den Parteispenden für angemessen und sehen bisher keinen Änderungsbedarf.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg