Frage an Marcus Weinberg von Bernd H. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Weinberg,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
In einem Artikel der BILD-Zeitung, der die aktuelle Diskussion um die Einführung des nordischen Modells in Deutschland zum Thema hat ( veröffentlicht am 19.05.2020 ), werden Sie zweimal zitiert.
Die Zitate enthalten keine der von Ihnen aufgeführten Formulierungen, die Ihre Äußerungen üblicherweise als Ihre ganz persönliche Meinung kennzeichnen.
Ebenso fehlen dementsprechende Hinweise der Journalisten; sie werden explizit als „Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“ bezeichnet.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihre zitierten Äußerungen in diesem Fall die offizielle politische Linie der CDU wiedergeben ?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hohl
Sehr geehrter Herr Hohl,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben uns als CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2016 nach gemeinsamer Abstimmung innerhalb der Fraktion für die Einführung eines Prostituiertenschutzgesetzes eingesetzt, um wesentliche Verbesserungen für die Situation von Männern und Frauen in der Prostitution herbeizuführen. Dieses Gesetz analysieren wir derzeit sehr umfassend und arbeiten an weiteren Verbesserungen. Dazu diskutieren wir aktuell auch innerhalb der Fraktion unsere Position zum Thema Prostitution. Grundsätzlich gibt es innerhalb einer Fraktion immer verschiedenen Meinungen, die zu einer gemeinsamen Linie abgestimmt werden müssen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein paar grundsätzliche Worte zum Thema Prostitution sagen:
Zwangsprostitution, Gewalt und Menschenhandel sind in Deutschland verboten. Es geht darum diese wirksam zu bekämpfen. Daran arbeiten wir fortlaufend. Selbstverständlich müssen wir den Frauen helfen, die Opfer von Gewalt und Menschenhandel werden. Ein Verbot der Prostitution halte ich jedoch für nicht zielführend. Prostitution hat es in den verschiedenen Epochen, Ländern und Kulturen seit jeher immer gegeben, obwohl sie öffentlich geächtet und verboten war. Durch ein Verbot drängen wir die Prostituierten wieder in die Illegalität. Die Prostitution findet damit weiter statt, dann aber ohne Kontrolle durch die Behörden, ohne Zugang zu Beratung und Unterstützung. Dies zeigt sich während der aktuellen Corona-Beschränkungen sehr deutlich: Vor allem die nicht angemeldete, illegale Prostitution findet trotz des Verbotes weiter statt. Unser Ziel ist es stattdessen, die Prostituierten aus der Illegalität herauszuholen, um sie besser vor Gewalt, Erpressung und Missbrauch zu schützen.
Kontrollen, Aufklärung, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie eine Erlaubnispflicht für Bordelle - das alles haben wir mit dem seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetz eingeführt. Ich habe mich damals sehr dafür eingesetzt, die Prostitution endlich Regulierungen zu unterstellen. Unwürdige Praktiken sind seitdem verboten, Prostituierte müssen sich anmelden und erhalten dabei sowohl eine Gesundheitsberatung als auch eine Beratung über ihre Rechte und Pflichten, mit der Kondompflicht haben wir die Position der Frauen gegenüber den Freiern gestärkt. Für mich ist ganz klar: Die körperliche und seelische Gesundheit, Selbstbestimmung und Menschenwürde der Prostituierten müssen an erster Stelle stehen. Das geltende Prostituiertenschutzgesetz muss dazu konsequent und rigoros umgesetzt werden. Die Bundesländer sind daher gefordert, die Einhaltung dieser Vorgaben umfassend zu kontrollieren. Der Zwischenbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Prostituiertenschutzgesetz zeigt jedoch, dass die Umsetzung des Gesetzes derzeit nur schleppend läuft und eine konsequente Anwendung demnach nicht gegeben ist. Hier werde ich mich dafür einsetzen, dass wir entsprechend Nachsteuern und notwendige Verbesserungen des Gesetzes vornehmen. Nur so können wir Frauen und Männer in der Prostitution ausreichend schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg