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Frage von Holger D. •

Frage an Marcus Weinberg von Holger D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Weinberg,
als vor drei Wochen die Änderungen des Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Verkehrsregeln in Kraft traten, habe ich die Verschärfungen als sehr moderat empfunden. Jetzt gibt der Verkehrsminister der Koalition über die Presse bekannt, dass er den Katalog überarbeiten will. Die vorgesehenen Fahrverbote für Raser seien unverhältnismäßig. Ist es in der CDU/CSU-Fraktion Konsens, dass die Einhaltung von Verkehrsregeln, die dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen, für einige Autofahrer nicht zumutbar sind? Und stimmen Sie persönlich Herrn Scheuer in dieser Frage zu?
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg-Oldenfelde
H. D.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Dierks,

vielen Dank für Ihre Frage zur Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war die bisherige Regelung völlig ausreichend. Danach gab es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Der Führerscheinentzug bei einmaligem Verstoß drohte erst ab 31 km/h innerorts.

Aktuell wurde jetzt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgenommen, in der diese Regelung verschärft wurde. Ich verstehe die Sorge, dass mit der Neuregelung nun eine einmalige Unachtsamkeit im Verkehr viel leichter zu einem Führerscheinverlust und damit ggf. zu einem Jobverlust führen kann, sollte der Fahrer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen sein.

Ich persönlich sehe die aktuelle Diskussion um die Straßenverkehrsordnung etwas differenzierter. Einerseits muss der Schutz der Menschen im Straßenverkehr gewährleistet sein, andererseits ist ein allzu schneller Führerscheinentzug für Menschen, die auf ihren Führerschein im Alltag nicht verzichten können, problematisch. Diese Interessen gilt es bei den aktuell noch laufenden Beratungen um eine erneute Änderung in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg