Frage an Marcus Weinberg von Sabine R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Guten Tag,
1.) Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich bereits im Jahr 2018 auf 46,5 Milliarden Euro. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden weitere 7,6 Milliarden Euro aufgewendet. Addiert ergibt das Aufwendungen von 54,2 Milliarden Euro – vier Prozent mehr als 2017.
Diese Zahlen sind weiter gestiegen: 2019 gingen weitere knapp 63.000 Beamte in Ruhestand.
Warum zahlen dann bis heute nicht ALLE in die Altersvorsorge ein?
2.) Warum zahlen bis heute nicht alle Beamte in die Rentenkasse ein?
3.) Warum zahlen bis heute nicht alle Freiberufler und Selbstständige in die Rentenkasse ein?
Das ist doch ein Faß ohne Boden - wo soll das enden?
Mit freundlichen Grüßen
S. R.
Sehr geehrte Frau Rögner,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. März.
Ich kann verstehen, dass Sie den Anstieg der Zahlen als beunruhigend empfinden. Aber natürlich ist auch die Beamtenversorgung – ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung – vom demographischen Wandel betroffen. Die Bundesregierung ist darum bemüht, die Finanzierung der unterschiedlichen Altersversorgungssysteme auch langfristig zu sichern und dabei auch die Generationengerechtigkeit zu berücksichtigen. Es muss zum einen gewährleistet werden, dass Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, im Alter davon leben können. Zum anderen müssen aber auch die Rentenbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig stabil bleiben.
Ebenso wie im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurden auch in der Beamtenversorgung seit Anfang der 1990er Jahre Reformen vorgenommen, um die Kosten zu dämpfen. Hier ist beispielsweise das Versorgungsreformgesetz zu nennen, mit dem wir einen konstanten Wert zur Verminderung jeder Besoldungs- und Versorgungssteigerung eingeführt haben. Nach dem Bundesbesoldungsgesetz werden bis 2024 bei Gesetzen, die eine zeitlich gestaffelte Erhöhung der Besoldung und Versorgung vorsehen, die Bezüge jeweils bei der ersten Erhöhung vermindert. Die entsprechenden Beträge werden zum Aufbau des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" verwendet. Für nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellte Beamtinnen und Beamte des Bundes leisten die Dienstherren Zahlungen an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes". Weiterhin ist das Versorgungsänderungsgesetz 2001 zu nennen, das zu einer Absenkung des Versorgungsniveaus führt. Außerdem werden beginnend mit dem Jahr 2012 sämtliche Altersgrenzen bis zum Jahr 2031 schrittweise angehoben.
Die Vorausberechnungen des Siebten Versorgungsberichts der Bundesregierung zeigen für den Bund eine insgesamt stabile Entwicklung der künftigen Versorgungsausgaben im Verhältnis zum künftigen Bruttoinlandsprodukt wie auch den künftigen Steuereinnahmen. Ihre Befürchtungen, die Versorgungsausgaben würden ins Uferlose steigen und wären langfristig nicht finanzierbar, sind für den Bund daher unbegründet.
Was Ihre Frage angeht, warum nicht alle Beamtinnen und Beamten in die Rentenkasse einzahlen, so würde das langfristig nichts ändern. Durch die Beitragszahlungen würden in der Zukunft wieder Mehrausgaben generiert, denn jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, hat einen Anspruch auf künftige Leistungen. Tatsächlich wären die öffentlichen Haushalte doppelt belastet, weil sie gleichzeitig für erworbene Pensionsansprüche aufkommen müssten und Beiträge in die Rentenversicherung für die dann dort versicherten Beamtinnen und Beamten zahlen müssten.
Hinzukommt, dass die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Deshalb kommen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt hinzu, mit denen der Bund letztlich die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung garantiert.
Was schließlich die von Ihnen genannten Freiberufler und Selbständige angeht, so sehe ich das ebenfalls kritisch. Schon deshalb, weil für nicht abgesicherte Selbständige die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos im Alter besteht, sofern nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betrieben wurde. Es ist nachweislich so, dass Altersarmut dort gering ist, wo Selbständige obligatorisch in berufsständischen Versorgungswerken oder in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgesichert sind. Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, planen wir daher auch, eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einzuführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.“
Geplant ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg