Frage an Marcus Weinberg von Tönnies D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weinberg,
sehen Sie es auch als eine Diskriminierung der Lebenspartnerschaften an, dass die Erbschaftssteuer den überlebenden Partner als Fremden behandelt und der Freibetrag nur 5200 € beträgt? Was tun Sie dafür, diese Ungerechtigkeit zu ändern?
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Tönnies Maack
Sehr geehrter Herr Dr. Maack,
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dies hat auch Auswirkungen auf Regelungen des Erbrechts - beispielsweise die Höhe der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Nun kann man darüber diskutieren, was als Ehe und Familie zu werten ist. Die Reduzierung auf das "klassische" Bild Vater, Mutter, Kind/er ist sicherlich nicht mehr zeitgemäß.
Bereits im Jahr 2004 wurden im Zuge des Lebenspartnerschaftsgesetzes Änderungen und Angleichungen im Erb-, Steuer- und Beamtenrecht gesetzlich verankert. Die Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes baute die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten weiter aus. Auf die Höhe der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer hatte dies allerdings keine Auswirkung - gerade aktuell hat der Bundesfinanzhof nochmals bestätigt, dass Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftssteuer nicht wie Eheleute zu behandeln sind. Die bestehende Bevorzugung der Ehe ist laut Urteil rechtmäßig und verstößt nicht gegen des Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.
Vor dem Grundgesetz besteht also formal keine Diskriminierung. Persönlich kann ich aber nachvollziehen, dass die geltende Regelung als ungerecht empfunden werden muss. Einer Änderung der steuerlichen Regelung würde ich mich nicht verschließen. Allerdings hielte ich es für überlegenswert, ganz auf die Erbschaftssteuer zu verzichten, um eine Ungleichbehandlung von vornherein zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg MdB