Frage an Marcus Weinberg von Manfred S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Weinberg,
Sie haben der Rente mit 67 Jahren zugestimmt. Ob dies für die Zukunft die richtige Entscheidung sein wird, wissen weder Sie noch Ich. Für die heutige Zeit ist es aber eine falsche Entscheidung gewesen, denn das Problem ist nicht das Rentenalter sondern die fehlenden Arbeitsplätze - die auch Sie nicht herzaubern können und werden. Ich finde es unverantwortlich, daß die Arbeitnehmer über 50 Jahre die Zeche bezahlen sollen für eine verfehlte Renten und Wirtschaftspolitk der letzten Jahrzehnte. Mit 45 Jahren ist man heute beruflich mehr oder weniger out - aber man soll noch bis 67 weitermachen. Dazu schweigt sich die Politik natürlich aus. Die Nachteile für die jüngeren Menschen möchte ich gar nicht erst erwähnen. Die Renten sind sicher, schwadronierte einst Herr Blüm, und meinte sicherlich damit den Rentenbeginn ab 75 oder später. Ich werde am Wahltag nicht vergessen, wer mir das Rentenkürzungsprogramm - Rente mit 67 - eingebrockt hat und entsprechend wählen. Man darf Politikern keine Entscheidungsgewalt über Renten geben, denn der Bürger kann davon ausgehen, daß er um seine Ansprüche betrogen wird. Die Politik des 20 Jahrhunderts - vom Kaiser über Weimar und Hitler bis heute - hat dies anschaulich bewiesen und hat dem deutschen Bürger eigentlich nur Nachteile gebracht. Es ist eine Schwäche des Rentensystems , das die Politik Zugriff auf das System hat und Sozialpolitik damit machen kann. Aus welchen Finanztöpfen wurde eigentlich die deutsche Wiedervereinigung bezahlt ??
Sofern Sie diese Mail kommentieren möchten, bin ich neugierig auf ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Saar
Sehr geehrter Herr Saar,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. März 2007. Sie kritisieren in dieser E-Mail den beschlossenen Einstieg in die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Zu unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit gehört die Absicherung der großen Lebensrisiken. Wir wollen die solidarische gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der dritte Lebensabschnitt der Menschen immer länger wird. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70% angestiegen, von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung um weitere knapp 3 Jahre ansteigen, was dementsprechend einen Anstieg um 100% (!) bedeutet. Daran wird auf dramatische Weise sehr deutlich: Ohne weitere Reformmaßnahmen wird der Rentenbeitrag langfristig die Grenze von 22% deutlich überschreiten. Das wäre untragbar für die Beitragszahlern und können und wollen wir diesen auch nicht zumuten. Um die demographischen Belastungen fair auf die Generationen zu verteilen, haben wir uns deshalb auf eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verständigt. Diese Maßnahme wird von Experten seit Jahren gefordert. In der Anhörung am 26. Februar 2007 hat die weit überwiegende Mehrheit der Sachverständigen die Rente mit 67 ausdrücklich begrüßt.
Natürlich muss auch berücksichtigt werden, dass die Menschen sich rechtzeitig auf die Anhebung der Altersgrenze einstellen können. Deshalb beschließen wir bereits jetzt die Maßnahme. Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 beginnen. Sie soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In vollem Umfang betroffen von der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre werden dann die Jahrgänge 1964 und jünger sein.
Für Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, wird sich nichts ändern. Diese Personen werden weiter bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte bleibt es bei der Altersgrenze von 63 Jahren, dann allerdings mit höheren Rentenabschlägen. Damit kommen wir ausdrücklich dem Wunsch der Tarifpartner nach mehr Flexibilität nach. Für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, gibt es die Erwerbsminderungsrenten. Bei diesen Renten wird sich für die allermeisten Versicherten im Vergleich zu heute im Ergebnis nichts ändern.
Und nun zu Ihrem Hauptkritikpunkt der mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen. Natürlich muss das Vorhaben Hand in Hand gehen mit besonderen Anstrengungen für mehr Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer. Denn eines ist klar und davor verschließe ich nicht die Augen: Solange Menschen über 50 Jahre keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, bedeutet eine Anhebung der Altersgrenze nichts anderes als eine Rentenkürzung. Deshalb müssen auf jeden Fall sowohl Anreize zur Frühverrentung beseitigt als auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ergriffen werden. Diesem Ziel dient als erster Schritt das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen, das wir parallel zum Rentenversicherungsaltersgrenzenanpassungsgesetz zur Umsetzung der Rente mit 67 beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg