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Frage von Philip G. •

Frage an Marcus Weinberg von Philip G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Marcus Weinberg,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort, worauf ich allerdings nochmal nachhaken möchte:
Stefan Aust und Helmar Büchel kommen in der heutigen Ausgabe der Zeitung ‚Welt‘ in dem Artikel "Der Migrationspakt – eine Einladung an alle?"
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus184409944/Stefan-Aust-Der-Migrationspakt-eine-Einladung-an-alle.html
zu dem Ergebnis, das der Migrationspakt "...ein „rechtlich nicht bindendes“, aber „politisch verpflichtend“ konzipiertes Abkommen (...sei):
Es sind vor allem die Zielstaaten der Migration, die sich in dem UN-Pakt auf 32 Seiten 87-mal „verpflichten“ oder eine „Verpflichtung“ eingehen. Und das soll auch kontrolliert werden. Allen Mitgliedstaaten wird nahegelegt, „sobald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des globalen Paktes zu entwickeln“.
Alle zwei Jahre soll dann der UN-Generalsekretär der Generalversammlung Bericht erstatten, alle vier Jahre sollen auf globaler Ebene Erörterungen stattfinden, um unter Beteiligung „aller relevanten Interessenträger“ die Umsetzung des globalen Pakts zu überprüfen."
Die Autoren schreiben weiter: „Das verweist alle Beteuerungen von Politikern, dass der Pakt nicht bindend sei, zumindest in den Bereich der Halbwahrheit.“
Ich möchte hier nicht den gesamten Artikel zitieren, frag mich jedoch schon, wie eine so unterschiedliche Lesart von einem „rechtlich nicht bindenden“ jedoch „politisch verpflichtenden“ Vertragswerk (- von mir aus, jedoch mit einem großen Fragezeichen versehen, was das eigentlich heißt) sein kann. Wie erklären Sie sich das?
Sie schreiben in Ihrer Antwort: „Ob sich aus den vereinbarten Zielen irgendwann etwaiges Gewohnheitsrecht ableiten lassen wird, kann nicht vorhergesagt werden.“ Ich dachte: genau das wollen wir doch vorher bestimmen im vorausschauenden politischen Handeln und daher machen wir ja „politisch verpflichtende“ Vereinbarungen. Was meinen Sie?

Ich danke Ihnen im Vorraus, mit allerbesten Grüßen
P. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage zum GCM.

Sie zitieren, der Pakt sei rechtlich nicht bindend aber politisch verpflichtend. Ich möchte dazu noch einmal auf meine letzte Antwort verweisen, und daraus hervorheben, dass es sich beim GCM um eine politische Absichtserklärung handelt. Der Bundestag hat das auch im dem Antrag der Koalitionsfraktionen vergangene Woche klargestellt. Unter anderem haben wir darin formuliert, dass der GCM die nationale Souveränität nicht berühren wird. Übrigens: Es gibt viele Abkommen und Deklarationen der UN, die nicht rechtsverbindlich sind. Die Vollversammlung hat zum Beispiel im Herbst 2016 Verpflichtungen zum Schutz von Migranten und Flüchtlingen verabschiedet, die so genannte New Yorker Erklärung. Im völkerrechtlichen Sinne wird sowas oft als „soft law“ beschrieben. Der Ausdruck gebührt dem Umstand, dass weder Institutionen noch Verfahren existieren, mit denen die Regelungen durchgesetzt werden könnten.

Der Antrag von CDU/CSU und SPD regelt neben der Klarstellung unserer nationalen Souveränität aber noch mehr. Wir haben in diesem Antrag unsere Linie und Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht. Wir begrüßen, dass sich die internationale Staatengemeinschaft dieser großen Herausforderung unserer Zeit widmet. Klar ist für uns dabei, dass der GCM Migration durch internationale Kooperation begrenzen soll. Andere Staaten sollen Migranten besser behandeln, damit sie dort oder in ihrer Heimat ein würdevolles Leben führen können. Den Antrag können Sie hier einsehen: https://www.cducsu.de/sites/default/files/2018-11/181126%20FINAL_Antrag_GCM.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg