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Frage von Philip G. •

Frage an Marcus Weinberg von Philip G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Markus Weinberg,

In Ihrer Antwort zu einer Frage zu dem sog. Migrationspakts vom 18. Oktober schreiben Sie, der Vertrag sei rechtlich nicht bindend.
Dieser Pakt wird in der Berichtserstattung gerne als nicht rechtsverbindend abgetan, das ist leider im besten Fall zweifelhaft. So war z.B. der emeritierte Hamburger Rechtsprofessor Reinhard Merkel am 8.11. im Deutschlandfunk (ab Minute 11:10) der Meinung, dass “die Vereinbarung ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben wird.“
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/11/08/081118_trump_flippt_aus_dlf_20181108_1700_d2bd2aee.mp3?fbclid=IwAR2Q2IuuiTfVUhEaVzV4XCrH-_yAv0S-Rh20V4qwrejhdlPzkwmPvtI3fEQ
Ich zähle beim Lesen des Pakts 16 Mal „wir verpflichten uns“ „Die Verpflichtung der Staaten...“ etc.
Wie ist Ihre aktuelle Position zu dem Pakt in Anbetracht dessen?
Sie schreiben am Ende Ihrer Antwort vom Oktober, die erfrischenden Worte:
„Ich bin jedoch auch der Meinung, dass wir offen über das Thema reden müssen und auch Probleme angesprochen werden dürfen.“
Daher: Was halten Sie konkret in Puncto freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit von dem Ziel 17 des Pakts?

Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen
P. G.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Gruen,

ich stehe zu meiner von Ihnen zitierten Aussage aus meiner Antwort bei Abgeordentenwatch vom 18. Oktober, dass wir offen über das Thema reden müssen und Probleme angesprochen werden dürfen. Und genau dieser offene Diskurs wird zurzeit geführt - in der Öffentlichkeit aber auch in der Politik.

Wichtig ist mir vor allem: Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) hebelt nicht die staatliche Souveränität in Sachen Einwanderung und Migration aus. Der GCM ist eine politische Absichtserklärung. Rechtlich bindende Wirkung kommt ihm ausdrücklich nicht zu. Insbesondere handelt es sich beim GCM auch nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag. Der GCM stellt ausdrücklich einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ dar, der „die Souveränität der Staaten“ wahrt. In den Leitprinzipien bekräftigt der GCM ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“. Der GCM weist damit ausdrücklich darauf hin, dass die Souveränität der Staaten unangetastet bleibt. Die Möglichkeit, die nationalen Grenzen zu schützen, wird ausdrücklich bestätigt. Der GCM beinhaltet auch keine Aufnahmezusagen. Der GCM zielt darauf ab, sichere, geordnete und legale Migration zu steuern und illegale Migration zu reduzieren. Auf deutschen Wunsch wurde z.B. ein Augenmerk auf die Bekämpfung von Fluchtursachen in Herkunftsstaaten gelegt: z.B. sollen diese bei der Beseitigung von Fluchtursachen unterstützt werden.
Ob sich aus den vereinbarten Zielen irgendwann etwaiges Gewohnheitsrecht ableiten lassen wird, kann nicht vorhergesagt werden. Jedoch ist es mir wichtig klarzustellen, dass Deutschland bereits alle Ziele aus dem GCM umgesetzt hat. Für uns ergeben sich aus diesem Grund keine Handlungsempfehlungen und erst recht keine Handlungsverpflichtungen.

Weiterhin sprechen Sie noch das Ziel Nummer 17 an. Der Klarheit halber möchte ich das hier kurz zitieren: "Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration." Dieses Ziel schließt in keiner Weise eine Debatte über ein Thema aus. Im Gegenteil. Denn weiter heißt es ganz klar, dass im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen sei, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beitragen würde. Diesen Aussagen aus dem Pakt kann ich persönlich nur zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg