Frage an Marcus Weinberg von Linde J. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Weinberg,
das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. August 2018 dem Eilantrag des VCD Nord e.V. gegen die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben.
https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/11545668/pressemitteilung/
Nach dieser Gerichtsentscheidung dürfen die Bauarbeiten vorläufig nicht fortgeführt werden. Zudem scheint nicht ausgeschlossen, dass neben der fehlenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge bei einer vertieften Prüfung durch das Gericht im Hauptsacheverfahren noch andere Planungsmängel zutage treten. Dies bedeutet, dass die für 2023/24 geplante Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs sich womöglich um Jahre verzögert, nach Informationen des Hamburger Abendblatts muss man jetzt schon von mindestens zwei Jahren Verzögerung ausgehen.
Aus dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes geht hervor, dass am bisherigen Bahnhof dringende Arbeiten anstehen, wenn das Risiko vermieden werden soll, dass dieser weitgehend ausfällt, bevor der neue fertiggestellt ist.
Auf den Seiten 116/117 des Beschlusses wird beschrieben, dass insbesondere die sogenannte „Eingleisbrücke“ auf der Strecke 6100 zwischen dem Bahnhof Hamburg Altona und dem Hauptbahnhof wegen umfangreicher Schäden dringend instandgesetzt werden müsste.
Wäre diese Brücke nicht mehr befahrbar, dann würde am ohnehin bereits heute überlasteten Hauptbahnhof wohl das Chaos ausbrechen.
Welche Schritte unternimmt die Hamburger Politik in Berlin, um dafür zu sorgen, dass die nötigen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorgenommen werden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
L. J.
Sehr geehrte Frau J.,
Ihre Frage richtet sich im Grundsatz eigentlich an die Hamburger Politik. Unabhängig davon gebe ich Ihnen gerne meine Einschätzung zum Projekt der Verlagerung des Fernbahnhofes Altona an die heutige S-Bahnhaltestelle „Diebsteich“ zur Kenntnis.
Die Hamburger Politik verfolgt fraktionsübergreifend mit Ausnahme der Fraktion „DIE LINKE“ seit vielen Jahren das Ziel, den Fernbahnhof Altona an den neuen Standort zu verlagern, um dadurch auf den frei werdenden Flächen den dringend benötigten Wohnungsbau (ca. 1.900 WE) zu verwirklichen. Weiterhin werden die Betriebsabläufe durch den neuen Bahnhof insbesondere auch am Hauptbahnhof verbessert. Insofern ist das Projekt für die Stadtentwicklung und für die Beschleunigung des Fernbahnverkehrs von zentraler Bedeutung.
Umso ärgerlicher ist es, dass das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren aufgrund einer nicht ausreichenden Planung im Hinblick auf die Verlegung der Verladeeinrichtung für Autoreisezüge einen Baustopp anordnete. Dieser Baustopp wird natürlich auch Einfluss auf die von Ihnen im Planfeststellungsbeschluss erwähnte „Eingleisbrücke“ haben, weil es dadurch zu Bauverzögerungen kommt. Die Dauer der Verzögerung ist abhängig davon, wann das Oberverwaltungsgericht in der Hauptsache entscheiden wird. Die DB AG geht von etwa 2 Jahren Zeitverzögerungen aus.
Dem Planfeststellungsverfahren ist zu entnehmen, dass abweichend von der Regelbegutachtung im Jahre 2023 im nächsten Jahr eine Sonderbegutachtung der „Eingleisbrücke“ vorgesehen ist. Ich gehe davon aus, dass die DB AG aufgrund der Zeitverzögerung die aus Sicherheitsgründen notwendigen Instandsetzungen vornimmt und nach Lösungen sucht, Störungen der Betriebsabläufe im eigenen und im Interesse der Öffentlichkeit, so gering wie möglich zu halten.
Nach meiner Kenntnis wird der Verkehrssprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion den Prozess parlamentarisch begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg