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Frage von Thomas M. •

Frage an Marcus Weinberg von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg, in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.8.

Leider ist es richtig, dass die Organspendezahlen in Deutschland vergleichsweise niedrig sind. Zudem hat sich die Organspende nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im vergangenen Jahr erneut rückläufig entwickelt.

Diese Entwicklung ist besorgniserregend und ich sehe hier ebenso wie Sie Handlungsbedarf. Ob die Lösung des Problems allerding in der von Ihnen angesprochenen Widerspruchslösung besteht, bezweifele ich. So haben z.B. die USA, wo es die Zustimmungslösung gibt, hohe Organspendezahlen. In Schweden haben sich die Organspendezahlen trotz Einführung der Widerspruchslösung nicht verbessert. Somit kann man nicht ohne weiteres sagen, die Widerspruchslösung würde automatisch zu besseren Organspendezahlen führen und die Zustimmungslösung würde schlechte Organspendezahlen mit sich bringen. Dies legt vielmehr den Schluss nahe, dass die schlechten Organspendezahlen auf Probleme im Prozess der Organspende zurückzuführen sind. Dies wurde auch in Gesprächen mit dem Deutschen Ethikrat, der DSO sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bestätigt.

In Deutschland konnte durch verschiedene Maßnahmen einzelner Bundesländer trotz der Entscheidungslösung die Zahl der Organspenden erhöht werden. Daran müssen wir anknüpfen.

Es besteht das Problem, dass die Transplantationsbeauftragten ihrer Aufgabe aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung auf Intensivstationen, Personalmangels und ökonomischen Drucks der Krankenhäuser nur unzureichend oder unter erschwerten Bedingungen nachkommen können. Wir haben daher im Koalitionsvertrag vereinbart, eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte zu schaffen und diese zu finanzieren.

Problematisch ist zudem, dass eine Organentnahme für die Krankenhäuser bislang defizitär also wirtschaftlich unattraktiv ist. Um diesem Problem zu begegnen, sollen Organentnahmen künftig höher vergütet werden.

Schließlich erscheint es mir notwendig, die Aufklärung der Bevölkerung zum Thema Organspende zu intensivieren. Viele Menschen sind nur unzureichend über dieses Thema informiert. Es fehlt an Informationen aber auch an gesellschaftlicher Anerkennung für diejenigen, die sich zur Organspende bereiterklären.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg