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Frage von Norbert R. •

Frage an Marcus Weinberg von Norbert R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Abgeordneter,

die Türkeit wird unter Präsident Erdogan mit den Stimmen der Deutschtürken mit Doppelpaß eine Aristokratie.

Im Gegensatz zu den Menschen in der Türkei genießen die Deutschtürken Grundrechte, Pressefreiheit und stabile Lebensverhältnisse, während in der Türkei Journalisten verhaftet, die Verwaltung gesäubert und die Inflation mit 15% galoppiert.

Frage: Sollte man hier nicht Konsequenzen ziehen und das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit abschaffen?

Mit freundlichen Grüßen

N. Rother

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Über die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wird seit jeher kontrovers debattiert. In den letzten Jahren sind auf diesem 'Gebiet aber meines Erachtens gute und kluge Regelungen getroffen worden.

Seit dem 20.12.2014 können Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das gilt, soweit sie in Deutschland aufgewachsen sind. Wer an einem anderen Ort groß wurde, muss nach der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Entscheidung zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit treffen.

Im Jahr 2000 wurde das sogenannte "ius soli", das Geburtsortprinzip, eingeführt. Auch hier gelten klar abgesteckte Voraussetzungen: Mindestens ein Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Nur unter diesen Umständen erwerben die Kinder mit ihrer Geburt neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche.

In Ihrer Anfrage vermitteln Sie den Eindruck, dass es sich hauptsächlich um türkischstämmige Menschen handelt. Diese Vermutung trifft aber nicht zu. Es handelt sich bei Doppelstaatlern in Deutschland nicht vorrangig um Menschen mit türkischen Wurzeln, diese Gruppe beträgt 12-13 Prozent (Mikrozensus und Zensus). Wichtige Herkunftsländer sind daneben die Russische Föderation, Kasachstan, Polen und Rumänien, aus denen in den letzten Jahrzehnten viele Aussiedler und Spätaussiedler nach Deutschland kamen, welche häufig beide Pässe besitzen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Denn die Staatsbürgerschaft drückt Loyalität und Verantwortung aus, die meines Erachtens in dieser Form nur einem Staats zuteilwerden kann. Eine Abschaffung, so wie Sie es fordern, kann aber nicht der richtige Weg sein.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg