Frage an Marcus Weinberg von Bernd R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Weinberg,
vor Jahren hat Herr Hoeckh erfreut über einen Beschluß des Bundesgerichtshofes berichtet, demzufolge Jugendämter eben doch "auch für die Eltern da sind" (1).
Entspricht das -trotz des von Herrn Scholz formulierten SPD- Ansinnens, die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern zu wollen(2), auch (noch) der gegenwärtigen Rechtslage?
Streben Sie mit Ihrem Koalitions- Partner Veränderungen in dem Bereich an, sodaß Jugendamtsbedienstete irgendwann vielleicht nur noch für Kinder und Jugendliche zuständig sind und Fachkräfte eines neu zu schaffenden Elternamts für Eltern (evtl. mit Abteilungen für Mütter, Väter und andere)?
Desweiteren interessieren mich Ihre Antworten auf drei am 21.12.2017 gestellte Fragen (3):
1.) Schließen Sie es aus, dass es flächendeckende Korruptionsstrukturen in Familienrecht und Familienhilfe besteht?
2.) Welche Erkenntnisse liegen Ihnen zu Korruptionsstrukturen vor?
3.) Wurden aus Ihrer Zuständigkeit Ermittlungsverfahren angestoßen?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
1) https://www.youtube.com/watch?v=VtG111rtHLk
2) https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html
3) https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/11907307399/2017-12-21++Marcus+Weinberger+CDU.pdf?t=1513869507
Sehr geehrter Herr R.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de. Zu Ihren Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Familie heißt für uns, dass Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder die „zuvörderst obliegende Pflicht“ und das natürliches Recht der Eltern ist und nicht des Staates. Wir möchten durchaus erreichen, dass die Belange und Interessen von Kindern künftig in Gesetzen und auch sonst stärker berücksichtigt werden. Dabei müssen wir aber darauf achten, dass unter dem Deckmantel von "Kinderrechten" keine Verschiebung von Eltern hin zum Staat erfolgt. Statt der Eltern soll nicht der Staat das Kindeswohl auslegen und wissen, was für das jeweilige Kind das Beste ist. Nach Auffassung der Union sollen die Eltern auch weiterhin die Primärverantwortung für die Erziehung und die Interpretation des Kindeswohls haben und der Staat darf weiterhin nur dann in die Familie eingreifen, wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht. Wenn es erste Anzeichen von Problemen gibt, soll der Staat die Eltern früh und niedrigschwellig unterstützen.
Zu Ihrer Frage nach Korruptionsstrukturen in Familienrecht und Familienhilfe möchte ich folgendes ausführen: Die freien Träger der Jugendhilfe bilden einen großen Markt. Die Praxis der tatsächlichen Kontrolle der Träger durch die Jugendämter interessiert uns sehr. Dem werden wir nachgehen.
Im Übrigen bin ich aber davon überzeugt, dass der große Teil der Jugendämter und Institutionen der Familienhilfe keine leichtfertigen Entscheidungen trifft und gute, wichtige Arbeit leistet.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg