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Frage von Iris P. •

Frage an Marcus Weinberg von Iris P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

wie stehen Sie dazu, dass sich das rot-grüne regierte Hamburg im Bundesrat am 7.7.2017 für eine Vertagung des Themas Vergütung für Berufsbetreuer*innen ausgesprochen hat ?

Welche Chancen sehen Sie, dass das Thema Vergütung der Berufsbetreuer*innen noch in dieser Legislatur behandelt wird?

Was werden Sie im Falle Ihrer Wahl unternehmen, dass dieses sozial- und gesellschaftspolitisch wichtige Thema nicht erneut in der Versenkung verschwindet. Wir fürchten ernsthaft um unseren Berufsstand, wenn es nicht bald zu einer Erhöhung der Vergütung und einer qualitativen Entwicklung des Berufes kommt.

Zudem wüsste ich gern, warum sich in Hamburg offenbar niemand für das Thema der rechtlichen Betreuung wirklich zuständig fühlt und zu interessieren scheint. In der Betreuung geht es schließlich um die Sicherung und Wahrung von Menschenrechten für Menschen mit Störungen in der Selbstsorgekompetenz ( z.B. durch psychische und seelische Erkrankungen).

Es grüßt Sie

I. P.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

gerade in Zeiten, in denen einerseits die Lebenserwartung steigt, andererseits familiäre Netze nicht mehr überall halten, ist die Tätigkeit von Berufsbetreuerinnen und -betreuern sowie Betreuungsvereinen aus Sicht von CDU und CSU unverzichtbar. Dieser hohen gesellschaftlichen Bedeutung entspricht auch eine hohe Verantwortung. Rechtliche Betreuung, die den Bedürfnissen der Betreuten in angemessener Weise gerecht werden will, erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz, an sozialen Fähigkeiten und an Engagement des Betreuers. Schon um geeignete Personen für die Betreuung zu gewinnen, die Motivation zu erhalten und zu gewährleisten, dass Betreuung mit individueller Zuwendung erfolgt, ist eine angemessene, der Verantwortung entsprechende Vergütung der Betreuung erforderlich. Im Bereich der selbstständigen Berufsbetreuerinnen und -betreuer sind Anstrengungen notwendig, um ausreichend Nachwuchs zu gewinnen. Dass hier Anpassungsbedarf besteht, ergibt sich schon daraus, dass das Vergütungssystem seit 2005 nicht mehr verändert worden ist. Insbesondere die wirtschaftliche Situation von Betreuungsvereinen ist in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch geworden.

Wir haben im Mai 2017 diese dringend erforderliche Erhöhung der Betreuervergütung beschlossen. Jedoch hat der Bundesrat, wie Sie bereits wissen, auf maßgebliches Betreiben rot regierter Länder leider beschlossen, das Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Gerade das CSU-regierte Bayern hatte sich für eine Abstimmung und die Erhöhung der Betreuervergütung eingesetzt. Die CDU hatte sich schon zuvor auf ihrem Kölner Parteitag im Jahr 2014 für eine Anpassung der Betreuervergütung ausgesprochen.

Da es sich bei der Vergütungserhöhung um 15 Prozent lediglich um einen Inflationsausgleich handelt, der seit 12 Jahren nicht mehr geleistet wurde, wäre aus unserer Sicht auch eine Beschlussfassung losgelöst von grundsätzlichen Fragen des Betreuungsrechts, sachgerecht gewesen.

In dieser, nur noch wenige Wochen kurzen, Legislaturperiode werden dahingehend nichts mehr bewegen können. Nun kommt es aber darauf an, spätestens in der neuen Legislaturperiode konkrete und passgenaue weitere Gesetzesinitiativen zu verabschieden, um die Situation der Betreuerinnen und Betreuer zeitnah zu verbessern. Wir werden alles daran setzen, dass sich in dem neuen Verfahren auch die rot-grün regierten Länder anschließen. Weshalb sich auch der von Olaf Scholz geführte Hamburgische Senat dagegen ausgesprochen hat, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Aber ich verspreche Ihnen, dass wir die Fragestellung weiter im Blick haben und die Thematik in der nächsten Legislaturperiode wieder aufnehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg