Frage an Marcus Weinberg von Torsten S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weinberg,
mit vielen ihrer Ansichten bin ich einverstanden, aber zu zwei Punkten würde ich gerne ihre tiefere Meinung erfahren.
1. Reglementierung von Migrationsbewegung nach Deutschland. Wie setzen Sie sich für Maßnahmen ein, die eine ungeordnete Migrationsbewegung (Flüchtlingsbewegung) verhindert? Damit es nicht mehr zu Überlastungen öffentlicher Stellen kommt und die Sicherheit der Bürger erhöht werden kann.
2. Mietpreisbremse
Für welche Maßnahmen stehen Sie, die bezahlbaren Wohnraum (besonders in Städten) sicherstellen? Besonders unter dem Aspekt explodierender Mieten und das zur Verfügung stehende Einkommen von Familien. Erschwerend ist hier der Bedarf von Wohnraum für sozial schwächere Bürger zu nennen, die in Konkurenz zu den Menschen aus Frage 1 stehen.
Vielen Dank
T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1. Reglementierung von Migrationsbewegung nach Deutschland:
Damit weniger Menschen nach Deutschland kommen haben wir die Zahl derer, die ein Bleiberecht haben, wirksam reduziert und viele Herkunftsländer als sicher erklärt, um so die Asylbewerberzahlen wesentlich senken zu können. Um die Bearbeitung von Asylanträgen ergiebiger zu machen haben wir einen neues Kerndatensystem entwickelt, welches alle Daten aller Asylbewerber speichert, um so einen Überblick zu haben wer keinen Schutzanspruch hat. Außerdem verstärken wir unsere Bemühungen, diejenigen zurückzuführen, deren Anträge auf Asyl rechtskräftig abgelehnt werden. Um einer erneuten Flüchtlingswelle entgegenzuwirken gehen wir strikt gegen Schleuser vor und bekämpfen diese. Gleichzeitig wollen wir auch den Menschen vor Ort helfen und ihre Lebensbedingungen verbessern, damit es keinen Grund zum Fliehen gibt. So werden Zum Beispiel Schulprojekte der Caritas unterstützt. Damit Flüchtlingskinder eine besser Zukunft haben können. Es sollen auch mehr Abkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens geschaffen werden zum Beispiel mit afrikanischen Ländern. Um Deutschland von Innen für solche Vorfälle vorzubereiten und zu schützen, wollen wir den öffentlichen Dienst stärken. Wir brauchen einen öffentlichen Dienst mit gutem und ausreichendem Personal mit zeitgemäßer Ausstattung, um die Sicherheit im Land zu erhöhen. Auch soll ein effizienteres Verfahrensrecht und mehr Personal die Justiz stärken, damit gegen Straftaten schneller und besser vorgegangen werden kann. Auch begrüßen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Kriminelle und Gefährder nun schneller abgeschoben werden können, um so Deutschland und seine Bürger noch besser schützen zu können.
2. Mietpreisbremse:
Die Union und die SPD haben zur Sicherung, für bezahlbaren Wohnraum, eine Regelung zur Mietpreisbremse geschaffen. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Wahlperiode evaluiert, verarbeitet und umgesetzt werden. Das beste Mittel gegen ausufernde Mietpreise ist aber der Neubau von Wohnungen. Je größer das Angebot ist, desto eher werden die Mieten gedämpft und bleiben bezahlbar, auch für Familien. Auch werden die Länder mit Kompensationszahlungen unterstützt, um Wohnraum für Menschen mit niedrigen Einkommen zu schaffen. Hierfür stellt der Bund ca. 1,5 bzw. 1 Milliarde Euro zu Verfügung. In der aktuellen Legislaturperiode konnten 1 Millionen neuer Wohnungen gebaut werden. Diese Zahl wollen wir 2017-2021 auf 1,5 Millionen erhöhen. Zur Ankurbelung des privaten Wohnungsbaus wollen wir die degressive AfA wieder einführen und Anreize beider energetischen Gebäudesanierung setzen. Auch das Baukindergeld und die Schaffung von Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer werden positive Anreize zum Immobilienerwerb und Bau für Familien schaffen. Außerdem wollen wir die Verbreitung von aktuellen und rechtssicheren Mietspiegeln bei Wahrung der Entscheidungshoheit der Kommunen und der Interessenvertreter vor Ort fördern. Wir werden prüfen, ob es einer Neujustierung der Vorschrift des § 5 WiStrG bedarf. Mit dem im Jahr 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz haben wir die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent von den Landesregierungen zu bestimmenden Ballungsräumen herabgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg