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Frage von Sebastian R. •

Frage an Marcus Weinberg von Sebastian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

gestatten Sie mir, Ihnen zwei kurze Fragen zu stellen.
1. Was werden Sie Unternehmen, um endlich den öffentlich rechtlichen Rundfunk zu verpflichten, Transparenz dadurch herzustellen, indem die Sendeanstalten den BürgerInnen gegenüber Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen müssen?
2. Was werden Sie Unternehmen, damit der Volksentscheid auf Bundesebene realisiert werden kann?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Sie haben zunächst gefragt, ob der öffentlich rechtliche Rundfunk in Zukunft zu mehr Transparenz verpflichtet werden wird. Der öffentlich rechtliche Rundfunk gehört zum Zuständigkeitsbereich der Landesregierungen. Um genauere Entwicklungen und die Gesetzeslage zu erfragen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ministerien auf Länderebene. Generell obliegen die Aufsichtsgremien der einzelnen Rundfunk-Anstalten bestimmten Regularien, um zu große Einflussnahme verschiedenster Seiten zu verhindern und die Rundfunkfreiheit zu garantieren. So wurde 2014 vom Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass maximal 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder staatliche Vertreter sein dürfen. Außerdem veröffentlichen die Rundfunk-Anstalten regelmäßig Tätigkeitsberichte und Dokumente, die ihren Programmauftrag erläutern.

Außerdem haben Sie nach unserer Position bezüglich der Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene gefragt. Aus Sicht der CDU kommt die Einführung eines bundesweiten Volksentscheids nicht in Betracht. Bereits die jüngere Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland belegt, dass eine Vielzahl von Entscheidungen, die letztlich der Bundestag getroffen hat, nicht nur in der Bevölkerung unpopulär gewesen sind, sondern auch erst viele Jahre danach ihre berechtigte Akzeptanz gefunden haben. Gleichwohl ist unstreitig, dass sie für die weitere Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung waren. Die Liste reicht vom Nato-Doppelbeschluss, der finanziellen Unterstützung der neuen Länder im Rahmen der Wiedervereinigung bis hin zu der Einführung des Euro als gemeinsame europäische Währung. Diese kleine Auswahl belegt bereits, dass bei zunehmender Komplexität einer zu treffenden politischen Entscheidung eine vorhandene Volksgesetzgebung nicht von Vorteil ist. Dies hat auch weder etwas mit dem Bildungsstand der Bevölkerung zu tun, sondern vielmehr mit den schwierigen Fragestellungen der pluralistischen Welt. In vielen Fällen bedarf es eines ausführlichen und umfassenden parlamentarischen Verfahrens, um gerade diese Zusammenhänge aufzuzeigen und dann die entsprechenden Antworten zu finden. Dies wird derzeit durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geleistet. Im Rahmen eines bundesweiten Volksentscheids wäre dies durch einen Bürger vor Ort jedoch gerade nicht möglich. Er müsste sich in seiner Freizeit die einzelnen Themenzusammenhänge erarbeiten und würde dabei fortlaufend der Gefahr ausgesetzt sein, unwissentlich von einer Seite beeinflusst zu werden. Dies stellt für mich im Ergebnis gerade keine Verbesserung zur derzeitigen Situation dar.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg