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Frage von Norbert R. •

Frage an Marcus Weinberg von Norbert R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weinberg,

nachdem am vergangenen Freitag in Hamburg - Barmbek wieder ein Mensch durch einen Terroranschlag ums Leben gekommen ist, stelle ich mir folgende Fragen in Bezug auf den Opferschutz von Terroranschlägen.

1. Welche staatliche Fürsorge können Hinterbliebene von Terroranschläge in Anspruch nehmen?
2. Wie ist die öffentliche Verwaltung in Bezug auf den Opferschutz von Terroranschlägen vorbereitet, aufgebaut und organisiert?
3. Wie werden Hinterbliebene staatlich assistiert und wie sind die Zuständigkeiten?
4. Welche finanziellen Mittel stehen Hinterbliebene von Terroranschlägen schnell und unbürokratisch zur Verfügung?
5. Welche staatlichen Angebote (z. B. Psychologen, Anwälte, Hotlines etc.) gibt es für Hinterbliebene, um die Zeit danach so einfach wie möglich zu machen?
6. Welche Inhalte bietet das CDU Wahlprogramm in Bezug auf den Schutz von Opfern von heimischen Terroranschlägen?

Mit freundlichen Grüßen

N. Rother

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr R.,

bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort.

Opfer von Terroranschlägen erhalten in Deutschland Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Die Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf Opfer von Terroranschlägen wurde bereits 2002 beschlossen, nachdRem deutsche Urlauber auf Djerba in Tunesien Opfer terroristischer Gewalttaten wurden. Das Gesetz wurde im Jahr 2010 noch einmal ausgeweitet, um Hilfestellungen für die Opfer aller extremistischen Übergriffe bereitstellen zu können. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen, sie sind als Akt der Solidarität des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern gedacht.

Zuständig für die Leistungen aus dem OEG ist der Bund, genauer gesagt das Bundesamt für Justiz (BfJ). Antragsberechtigt sind Personen, die durch extremistische oder terroristische Gewalttaten an ihrem Körper oder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sind. Zahlungen können also auch bei Beleidigungen oder Bedrohungen einer Person erfolgen. Nach dem OEG sind unter anderem auch Rentenzahlungen bei beruflichen Einschränkungen möglich oder auch finanzielle Unterstützung für längere medizinische Behandlungen. Selbstverständlich werden auch direkt nach einem Angriff Notfallseelsorger zur Verfügung gestellt.

Bei bloßen Sachschäden ist eine Zahlung allerdings nicht möglich. Antragsberechtigt sind auch Hinterbliebene und sogenannte Nothelfer, also Personen, die bei der Abwehr eines Übergriffs auf Dritte einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Für den Nachweis eines extremistischen Übergriffs ist es ausreichend, dass der Übergriff mit zumindest hoher Wahrscheinlichkeit extremistisch motiviert war. Nach Auszahlung der Härteleistungen wird bei den Tätern - wenn möglich - Regress genommen und mit diesen Einnahmen der Haushaltstitel finanziell verstärkt.

Die Union wird sich selbstverständlich auch nach der Wahl für die Rechte von Opfern, unabhängig ob ein terroristischer Hintergrund vorliegt oder nicht, starkmachen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg