Frage an Marcus Weinberg von Angela S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weinberg,
ich habe eine Frage zur Diskussion um eine Pflichtversicherung von Selbstständigen und Freiberuflern:
Welchen Sinn würde eine solche in der GRV machen insbesondere als Alternative zu einer freien Vorsorge(-Nachweis-)pflicht?
Was hat ein solches Modell mit der Lebensrealität von (zumindest Solo-)Selbstständigen zu tun?
Und von was genau sollte das bezahlt werden? GKV-Beitrag von 15,5% plus GRV-Beitrag von ca 20% plus Krankentagegeldversicherung plus BU-Versicherung plus die angeratene zusätzliche private Vorsorge zur gesetzlichen Rente plus Steuern? ? ?
Geht es da um Existenzsicherung der Menschen oder der GRV?
Mit aufgebracht-freundlichem Gruß und Dank für eine Antwort.
Sehr geehrte Frau Schubert,
für alle Selbstständigen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind, ist eine Altersvorsorgepflicht aus unserer Sicht notwendig. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits gezahlt werden, allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Neben der freiwilligen Versicherung können Selbstständige auch die Versicherungspflicht auf Antrag wählen, auch dies nur in engen Grenzen.
Es zeigt sich zunehmend, dass die Handwerkerpflichtversicherung ein gutes Vorbild für soziale Sicherheit bislang ungesicherter Selbständiger ist. Damit wird gerade bei modernen neuen Formen der Arbeitswelt, in denen Phasen abhängiger Beschäftigung mit Phasen selbständiger Tätigkeit abwechseln, eine größere Kontinuität erzeugt, um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen z. B. für eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Ich könnte mir auch vorstellen, dass ungesicherte Selbständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können. Diese Variante entspricht unserem Wahlprogramm von 2013. Eine andere Möglichkeit, die wir derzeit neu diskutieren, könnte dabei ein neues Standardprodukt wie z. B. die in letzter Zeit viel diskutierte „Deutschlandrente“ sein. Zudem soll nach unserer Ansicht die Förderung der Altersvorsorge zukünftig für jedermann zugänglich sein, der hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, mindestens aber auch für Selbstständige. Dabei werden wir auch zu prüfen haben, ob für alle Solo-Selbstständigen ein ähnliches System wie die Künstlersozialkasse in Betracht kommt.
Wenn (Solo-)Selbstständige nicht abgesichert sind, beträgt der geldwerte Vorteil, der durch die Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter im Zweifel entsteht (bei einer Annahme von rund 800 € pro Monat und 20 Jahren Bezug) bei rund 200.000 €, die dann der Steuerzahler zu tragen hat. Zu klären bleibt hier die Frage, was geschieht, wenn die Beiträge nicht erwirtschaftet werden können.
Grundsätzlich kann die Aufnahme von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung keine Entlastung für die Rentenversicherung bringen, sondern im gleichen Maße Beitragszahler wie Leistungsberechtigte.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg