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Frage von Hagen H. •

Frage an Marcus Weinberg von Hagen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

danke für Ihre erneute Antwort zu TTIP/CETA kippt. Leider gehen Sie weder auf meine Argumente ein noch beantworten Sie meine Fragen, sondern wiederholen stattdessen Ihre letzen Antworten.

Ich hatte gefragt:
1) Wie stehen Sie zur möglichen vorläufigen Anwendung wesentlicher Teile von CETA, noch bevor alle nationalen Parlamente zugestimmt haben?
Es besteht die Gefahr, dass Fakten geschaffen werden, die selbst bei letztendlicher Ablehnung kaum rückgängig zu machen sind.

2) Warum sind Sie für CETA, obwohl selbst nach Angaben der EU-Kommission das Bruttoinlandsprodukt der EU nur um 11,6 Mrd. € p.a. steigen wird, weniger als 0,08%?
Und dafür handeln wir uns dann Millionen- oder sogar Milliardenklagen von Großkonzernen ein, denen unsere Schutzgesetze nicht passen?

3) Warum steht der Schutz des Vorsorgeprinzips nicht ganz klar in CETA und TTIP?
Der Begriff taucht dort überhaupt nicht auf. Auch inhaltlich sind viele Kapitel klar dagegen gerichtet. USA und Kanada beharren auf ihrem so genannten wissenschaftsbasierten Prinzip, nach dem Produkte so lange als ungefährlich gelten, wie ihre Gefährlichkeit nicht bewiesen ist. Das ist ein Versuchskaninchen-Prinzip, mit dem Produkte am Verbraucher ausprobiert werden. Das Vorsorgeprinzip dagegen verlangt, dass der Hersteller beweisen muss, dass sein Produkt ungefährlich ist, bevor er es auf den Markt bringt.

4) Warum sind Sie für Investitionsschutzregelungen zwischen Ländern mit hochentwickelten Rechtssystemen?
Laut einem von Ihnen angeführten Gutachten schützt CETA ausländische Investoren deutlich weniger als das Grundgesetz. Wozu dann diese Regelungen? Es ist sogar offizielle Position der Bundesregierung, dass das nicht nötig ist! Warum eine Sondergerichtsbarkeit für Unternehmen, die Bürgern nicht offensteht? Die Steuerzahler müssen für Gewinne einstehen, die den Konzernen z. B. durch Umweltschutzgesetze entgehen. Das kann doch nicht wahr sein!

Mit freundlichen Grüßen
Hagen Hintze

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parteilos

Sehr geehrter Herr Hintze,

wir haben in der letzten Woche einen Entschließungsantrag (Drucksache 18/9663) zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag eingebracht, der den Vertragstext durch rechtsverbindliche Erklärungen ergänzt und dabei auf einige Kritikpunkte, die in der Diskussion im Vorfeld aufgekommen sind, eingeht. Unter anderem sprechen wir uns dafür aus, das in der EU geltende Vorsorgeprinzip bei der Zulassung von Produkten in einer Zusatzerklärung im Vertrag wörtlich zu erwähnen und damit rechtsverbindlich zu verankern. Auch stellen wir sicher, dass der Vertrag nicht schon nach der Zustimmung des EU-Parlaments vorläufig in Kraft tritt, bis die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg