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Frage von Tristan W. •

Frage an Marcus Weinberg von Tristan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

wie stehen sie zu der Einführung eines öffentlichen, verbindlichen Lobbyregisters?

Mit freundlichen Grüßen
Tristan Wennrich

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Wennrich,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema der Einführung eines öffentlichen und verbindlichen Lobbyregisters.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ein „verbindliches Lobbyistenregister" besteht bereits über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung", die CDU und CSU durchgesetzt haben.
Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages - gehört zur parlamentarischen Demokratie. Parlamentarische Entscheidungen, in denen es um diese Interessen geht, sind nachvollziehbar. Dafür sorgt die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionskreise, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.

Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen CDU und CSU ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen. Jedes Zusammentreffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden, da dieses unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt als jedenfalls mittelbare Beeinflussung einer Vorlage der Exekutive an das Parlament durch Lobbyisten gewertet werden könnte. Praxistauglich wäre dieses definitiv nicht.

Mit seinem Beschluss vom 20. November 2015 hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Herausgabe der Liste mit den an Interessenvertreter ausgestellte Hausausweise entschieden. Diese Liste aller Interessensvertreter zu denen neben Firmen auch Gewerkschaften oder Vertreter der Zivilgesellschaft gehören, ist jetzt zudem offen über den Bundestag einsehbar. Dieses kann durchaus als ein öffentliches und verbindliches Lobbyregisters bezeichnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg