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Frage von Gregor F. •

Frage an Marcus Weinberg von Gregor F.

Sehr geehrter Herr Weinberg,

In Ihrer Antwort auf die Fragen von Herrn Jörn Timmermann schreiben Sie:

„... Öffentliches Beschaffungswesen: Mehr Transparenz und ein besserer Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten würden kleinen Unternehmen ebenfalls zugutekommen. ...“

Wie verträgt sich dies mit den in den USA üblichen „Abschottungsstrategien“ wie da sind:

- das "Buy-American"-Gesetz (Präferenz für US-Waren)

- die "Berry Amendment", die mit dem Argument der Nationalen Sicherheit auch den Kauf ziviler Produkte im Ausland verbieten kann.

- die einzelnen US-Staaten können selbst entscheiden, ob sie Zusagen der USA für öffentliche Käufe im Rahmen von Freihandelsabkommen übernehmen.

Für mich ergibt sich so doch eine erhebliche Unwucht zu ungunsten europäischer Unternehmen. Gleichgültig ob groß oder klein. Würde es unter TTIP demnach ein „Ausscheiden“ aus einem Bieterwettbewerb, wie es beispielsweise Airbus bei der Tankflugzeugausschreibung der US-Streitkräfte erlebt hat, nicht mehr geben?

Wie wird TTIP hier korrigiert, damit die Öffnung der Märkte keine Einbahnstraße von West nach Ost ist? Oder wird es die oben erwähnten marktbeeinflußenden Möglichkeit im Rahmen von TTIP vice versa auch für die EU-Staaten geben?

Nach meinem Kenntnisstand wird dem nicht so sein! Können Sie es da verantworten, einem Abkommen zuzustimmen, dass keinen offensichtlichen Vorteil für die EU aufweist und deren „positive Auswirkungen“ (Beschäftigung und Wachstum) hauptsächlich den USA zufallen?

Auch glaube ich nicht, dass sich viele der nichttarifären Hemmnisse durch ein Abkommen beseitigen lassen.

Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass sich auf beiden Seiten des Atlantiks kein Unternehmer durch nichttarifäre Hemmnisse von einem Geschäft abhalten lässt, wenn er die Erwartung hegt, dies längerfristig erfolgreich auf dem jeweils anderen Kontinent betreiben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Frieling

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Sehr geehrter Herr Frieling,

haben Sie Dank für ihre Anfrage zum Freihandelsabkommen TTIP. Diese Anfrage ist aufgrund der notwendigen Kenntnis über die amerikanische Gesetzeslage und deren Auswirkungen auf ein Freihandelsabkommen nicht ganz einfach zu beantworten gewesen. Ich habe deshalb das Wirtschaftsministerium um Unterstützung bei der Beantwortung ihrer Frage gebeten. Da das Ministerium zurzeit im Bereich TTIP stark überlastet ist, hat sich die Beantwortung Ihrer Frage etwas in die Länge gezogen. Diese bitte ich zu entschuldigen. Hier also die Aussage der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums Wirtschaft und Energie.

Durch WTO-Bestimmungen haben die Amerikaner bereits weitgehenden Zugang zum europäischen Beschaffungsmarkt. Umgekehrt gibt es bisher für europäische Firmen starke Hemmnisse, wie Sie selber darlegen. Die Öffnung des amerikanischen Beschaffungsmarktes ist also ein zentrales Anliegen der Europäer. Aus der Erfahrung der Öffnung des europäischen Binnenmarktes heraus, geht die Bundesregierung deshalb davon aus, dass Unternehmen, die außenwirtschaftlich orientiert sind und sich neue Märkte erschließen wollen, von einer Öffnung des Beschaffungsmarktes in den USA profitieren können. Auch der Austausch mit Unternehmern zu dieser Frage belegt das große Interesse an dem Thema. Mehr Transparenz und ein besserer Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten würden kleinen Unternehmen ebenfalls zugutekommen.

Anders als Sie annehmen, ist das Ministerium der Auffassung, dass sich gerade KMU durch nichttarifäre Hemmnisse von einem Geschäft abhalten lassen, weil die Überwindung von Marktzugangshürden zu teuer sind. Es geht genau um die Hürden, die Sie unten beispielhaft zu Recht herausgestellt haben und die einen Marktzutritt verkomplizieren. Bevor ein ausverhandelter Abkommenstext vorliegt, lässt sich jedoch keine definitive Aussage über die Auswirkungen des Abkommens machen. Genauere Aussagen lassen sich nicht treffen, da das Kapitel öffentliche Beschaffung noch nicht mit der amerikanischen Seite verhandelt wurde. Zur Zeit liegt kein Ergebnis vor. Aber aus bereits in Kraft getretenen Abkommen können wir schließen, dass sie positive Wirkungen auf den Handel entfalten. Allein seit Inkrafttreten des FHA mit Südkorea (2011) ist der dt. Export nach Südkorea weit über dem Durchschnitt des gesamten deutschen Exportzuwachses in dieser Zeit, der bei ca. 13 % liegt, gestiegen. Dass natürlich bei den Verhandlungen keine Maximalforderungen 1:1 durchsetzbar sind, versteht sich von selbst. Aber die Bundesregierung wird keinem Abkommen zustimmen, das einseitig ist. Die offensiven Interessen der EU müssen sich deutlich im Ergebnis der Verhandlungen wiederfinden. Zu weiteren Details verweise ich auf die umfangreichen Informationen, die sowohl die Internetseite der EU-Kommission Generaldirektion Handel (www.eu.gd-trade.com) als auch die Internetseite des Bundesministeriums Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de) zur Verfügung stellen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg