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Frage von Claus-Wilhelm R. •

Frage an Marcus Weinberg von Claus-Wilhelm R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Sie haben mir zu meiner kritischen Nachfrage nach der CDU/CSU-"Ausländermaut" sehr lang geantwortet. Danke für Ihre Bemühungen.

I.
Sie führen Beispiele an, wo im EU-Ausland Strassenmaut von deutschen Autofahrern erhoben wird. Sie lassen dabei aber unerwähnt, dass viele der von Ihnen genannten Strecken gar nicht staatlich, sondern PRIVAT finanziert und betrieben werden. Sie rechtfertigen die Einführung einer generellen Maut für STAATLICH finanzierte Strassen in Deutschland mit einer Mautpflicht für einige PRIVAT finanzierte Strassen und Brücken im Ausland? Sehen Sie da keinen Unterschied?

II.
Sie behaupten indirekt, ausländische Autofahrer tragen in Deutschland bisher nicht "gerecht" zum Erhalt der Infrastruktur bei? Das ist nicht wahr. Über die deutsche Mineralölsteuer und die Mehrwertsteuer darauf zahlt jeder ausländische Strassenbenutzer der in Deutschland tankt, automatisch und ohne jede zusätzliche Bürokratielast rd. 65 % jeder Tankrechnung als Steuer an den deutschen Staat. Und wer viel und oft durch Deutschland fährt, mehr verbraucht und viel tankt, zahlt auch mehr. Wo bleibt dieses Geld eigentlich?

III.
Was Sie -und Ihre Partei- völlig unerwähnt lassen, ist der millionenfache zusätzliche Zeit- und Bürokratieaufwand, den die deutsche Strassenmaut in Zukunft bei den betroffenen Millionen BÜRGERN verursachen wird. Es wurde ja schon öffentlich vorgerechnet, dass der Netto-Ertrag der Ausländermaut in Deutschland durch den hohen zusätzlichen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand auf STAATLICHER Seite in Deutschland zum grossen Teil aufgezehrt wird. Aber wird denn gar nicht berücksichtigt, dass eben nicht nur dem Staat, sondern auch den BÜRGERN selbst -millionenfach- zeitlicher Mehraufwand für Registrierung und Zahlung aufgebürdet wird. Hat die CDU / CSU bei ihrer Gesetzesintitiative die damit verbundene steigende Bürokratielast bei den Bürgern -im Inland UND Ausland- berücksichtigt und berechnet?

Hochachtungsvoll,
Claus Riepe

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Riepe,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir zu schreiben. Sie haben mir bereits am 27. März ihre Bedenken bezüglich der PKW-Maut mitgeteilt, die ich ausführlich beantwortet habe. Aus diesem Grund möchte ich hier bei ihrer zweiten Anfrage zum gleichen Thema vom 4. Juni etwas knapper Antworten.

Zu Ihrem Punkten ist zu sagen, dass es relativ unerheblich ist, ob Infrastruktur privat oder staatlich finanziert wird. Fakt ist ja, sie muss finanziert werden. Und genau aus diesem Grund gibt es ja Überlegungen für die Einführung der PKW-Maut.

Die EU-Kommission hat bereits vor Jahren den Mitgliedsstaaten empfohlen, die Nutzerfinanzierung als Alternative zur Steuerfinanzierung einzuführen. „Alternative“ heißt doch gerade keine Mehrbelastung. Diesen Systemwechsel soll jetzt vollzogen werden. Vor allem weil Steuern im Gegensatz zu Abgaben nicht zweckgebunden verwendet werden dürfen. Dabei werden Doppelbelastungen für diejenigen vermeiden werden, die sich heute schon, beispielsweise über die Mineralölsteuer, an den Kosten der Infrastruktur beteiligen sind.

Das Konzept schafft mehr Gerechtigkeit auf unseren Straßen und sorgt dafür, dass jedes Jahr 3,7 Milliarden Euro aus dem Finanzministerium herausgelöst werden und zweckgebunden für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Der Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung ist ein Meilenstein der Infrastrukturfinanzierung. Nach Abzug von Bürokratiekosten sollen nach Angaben des Verkehrsministeriums unter dem Strich jährlich 500 Millionen Euro bleiben. Sie sind zusätzlich für den Straßenbau vorgesehen. Zuvor müssen aber auch noch einmalige Kosten, etwa für das Erfassungssystem, finanziert werden, die rund 300 Millionen Euro betragen.

Auch die Berichterstattung über ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland kann gelassen abgewartet werden. Alle relevanten Bundesministerien haben die Vereinbarkeit der PKW-Maut mit dem Europarecht bestätigt; es hat wissenschaftliche Gutachten gegeben und wir haben dazu eine ausführliche Debatte im Parlament geführt. Im Gegensatz dazu müsste die Kommission in den nächsten Monaten überhaupt erst einmal eine Begründung für ihre Zweifel liefern, was sie bislang nicht getan hat.

Einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren ist also gelassen entgegenzusehen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg