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Frage von Wilfried M. •

Frage an Marcus Weinberg von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

ich wurde auf Ihre Erklärung hingewiesen, der zufolge Sie es für "bemerkenswert" halten, "dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, Heim oder Inobhutnahmestellen vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen." Hintergrund ist wohl eine Ankündigung der Ministerin Schwesig, "ein umfangreiches Forschungsprojekt zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl aufzulegen" (Link 1).
Mich interessiert, ob der so genannte Elternvorrang gem. Grundgesetz überhaupt einer wissenschaftlichen Untersuchung unterworfen werden darf (aus grundrechtlichem Grund) und kann (aus humanwissenschaftlicher Sicht).

Glauben Sie als Christ-Demokrat insbesondere allen Ernstes, daß mit einer Untersuchung an Massen -und einer statistischen Auswertung der Ergebnisse - dem Wohl von Einzelpersönlichkeiten gedient wäre, um das es in Sorgerechts- und Umgangsrechtstreitigkeiten zu gehen hätte?

Soll die von Frau Schwesig (deren Ausbildungsberuf Diplom- Finanzwirtin sein soll

Oder wird die Studie erneut von Kreisen konzipiert und durchgeführt werden, welche am - jedenfalls früher üblichen - hypothesengeleiteten und absolut ergebnisoffenen humanwissenschaftlichen Meinungsstreit (auf ethisch bzw. humanistisch zweifelsfreier Grundlage) womöglich gar nicht teilnehmen und nur "so tun als ob"?

Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr/
Verein Anti-Korruption. Reformation 2014

1) https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/kindeswohl-ernst-nehmen-heisst-kindeswohl-verstehen

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn ich Sie richtig verstehe, befürchten Sie, dass die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien zu familienrechtlichen Fragen in der Praxis dazu verleiten könnten, Einzelfallprüfungen nicht ausreichend sorgfältig vorzunehmen. Diese Sorge kann ich angesichts der oft überlasteten Amtsgerichte und Jugendämter grundsätzlich nachvollziehen. Gleichwohl halte ich die derzeitige Lage, nämlich dass keine wissenschaftlichen Studien vorliegen, sondern Mutmaßungen, persönliche Erfahrungen und Einstellungen der Richter und Jugendamtsmitarbeiter die Einschätzung des Einzelfalls prägen, für deutlich problematischer.

Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass die geplante wissenschaftliche Studie ergebnisoffen und hoch professionell geplant und durchgeführt wird. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde ich mich dafür engagiert einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg