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Frage von Rudi N. •

Frage an Marcus Weinberg von Rudi N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sind Sie dafür oder dagegen, dass Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten Dienste an der Allgemeinheit leisten? Wenn nein, mit welcher Begründung? (Danke für Ihre Antwort!)

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Nordmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28.08.2013.

Es ist vor dem Hintergrund der guten Arbeitsmarktlage sowie im Hinblick auf Fachkräftemangel und demographischen Wandel das Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik, arbeitslose Menschen in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu bringen.

Allerdings gibt es Personengruppen wie z.B. Langzeitarbeitslose, bei denen dies nicht ohne Weiteres möglich ist. Für uns steht die richtige Unterstützung jedes Einzelnen mit den richtigen Instrumenten im Vordergrund. Öffentlich geförderte Beschäftigung kann dazu beitragen, neue Perspektiven zu eröffnen, indem diese ihre Kompetenzen, Fähigeiten und Erfahrungen einbringen und sich weiter qualifizieren. Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein Element aktiver Arbeitsmarktzpolitik, das Erwerbslosigkeit abbauen und daher Bestandteil eines längerfristigen Eingliederungskonzepts sein soll, das letztlich auch den Übergang in reguläre Beschäftigung ermöglicht.

Zum 1. April 2012 haben wir die öffentlich geförderte Beschäftigung für Arbeitslose gut und nachhaltig geregelt. Öffentlich geförderte Beschäftigung darf jedoch nicht dem Zweck der öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgabenerfüllung dienen, der Absicherung dazu aufgebauter Strukturen oder der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben. Daher dürfen erwerbsfähige leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate an einer Maßnahme der öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen.

Maßgebend bleibt daher für uns die Heranführung von Leistungsberechtigten an den ersten Arbeitsmarkt, nicht die dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes, welche zu Einbindungs-und Verdrängungseffekten führen kann. Bestehende Arbeitsplätze dürfen nicht gefährdet und die Entstehung neuer nicht verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg