Frage an Marcus Weinberg von martina r. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weinberg ,
warum wurde im SGB 2 die Sanktionen auf 3 Monate festgesetz ?
Der Gesetzgeber kann doch nicht wissen , ob man nach 4 Wochen von seinen Arbeitgeber entlassen wird? Oder gleich im anschluss wieder im Beschäftigungverhältnis steht ?
An was hat man sich orientiert ?
Ich bitte um ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Reher
Sehr geehrte Frau Reher,
vielen Dank für Ihre Frage an mich vom 18. Januar 2013.
Die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind komplex und zumeist nur im gesamten Kontext des vorliegenden Einzelfalles zu verstehen bzw. anzuwenden. Die von Ihnen gestellte Anfrage beinhaltet nun einige Aspekte, zu denen ich etwas mehr Hintergrundinformationen benötige, um Ihnen entsprechende antworten zu können.
Daher würde ich Sie bitten, mir unter < marcus.weinberg@bundestag.de >
Ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Marcus Weinberg