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Frage von Johannes K. •

Frage an Marcus Weinberg von Johannes K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg.

Im Zuge der Abstimmung über die Offenlegung von Nebeneinkünften haben sie im Gegensatz zu anderen Abgeordneten aus Hamburg-Altona gegen die Gesetzesvorlage gestimmt.

Dieses Abstimmungsverhalten ist im Geiste ihrer Koalition verständlich, aber weder dem Zeitgeist entsprechend noch vertrauenserweckend. Wieso haben sie sich dennoch dazu entschloßen gegen die Gesetzesvorlage zu stimmen?

mit freundlichen Grüßen
Johannes Karnatz

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Karnatz,

vielen Dank für Ihre Frage an mich vom 27. November 2012. Die intensive und hochbezahlte Vortragstätigkeit des jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten hat eine breite Diskussion über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten ausgelöst. Gerne nehme ich daher Ihre Frage zum Anlass, Sie über die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Transparenzregelungen für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu informieren.

Zunächst einige Fakten: Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. Auch Bundesverfassungsrichter haben im Urteil des BVerfG vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen sie zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Ungeachtet der aktuellen Debatte besteht seit längerem Einigkeit, bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten noch mehr Transparenz herzustellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch ich befürworten eine deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe der Einkünfte soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Marcus Weinberg