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Frage von Holger D. •

Frage an Marcus Weinberg von Holger D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Ich wohne in Hamburg, innerhalb eines 30km-Umkreises um das Atomkraftwerk Krümmel. Mein Vertrauen in diese Technologie war noch nie groß. Dazu hat unter anderem die Tatsache beigetragen beigetragen, dass die Atomkraftwerke gesetzlich fast völlig von einer Haftung bei schwereren Unfällen befreit sind. Ich muss also zwangsweise die Atomkraftwerke dadurch subventionieren, dass ich das Risiko für Schäden, die der Betreiber zu verantworten hat, selbst und allein tragen muss. Auch meine Sachversicherungen schließen Schäden durch Atomkraft ausdrücklich aus. Das widerspricht deutlich der Einschätzung dieser Technik als absolut sicher.
Meine Fragen an Sie:

1. Warum gibt es diese Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke, wo zum Beispiel jeder Betreiber eines Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Liegt dies daran, dass Versicherungsunternehmen der Atomtechnik so wenig trauen, dass sie Atomkraftwerke generell für nicht versicherbar halten?

2. Plant Ihre Partei, die Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke so zu ändern, dass eine Versicherungspflicht eingeführt wird?

3. Plant Ihre Partei, für die Betreiber von Atomkraftwerken eine Rechtsform vorzuschreiben, die eine persönlich Haftung der Eigentümer vorsieht?

4. Sind Sie wie ich der Meinung, dass die Risikowahrscheinlichkeit, die uns als Bevölkerung zwangsweise zugemutet wird, um so kleiner sein muss, je größer der Schaden bei einem Unfall ist? Und ziehen Sie daraus wie ich die Schlussfolgerung, das ein möglicher Schaden, der große Teile unseres Landes unbewohnbar machen kann, auch bei kleinster Eintrittswahrscheinlichkeit unverantwortbar ist?

Zu Ihrer Information: Ich habe diese Fragen auch an andere Abgeordnete Ihrer Partei und Ihres Koalitionspartners gestellt, weil ich glaube, dass gerade bei diesem Problem die persönliche Meinung von Abgeordneten von der vereinheitlichten Koalitionsmeinung abweichen wird.

Mit bestem Gruß
Holger Dierks

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parteilos

Sehr geehrter Herr Dierks,

vielen Dank für Ihre Frage zum Haftungsrecht bei Kernkraftwerken. Die erschütternden Ereignisse in Japan zeigen, dass es keine 100prozentige Sicherheit gibt. Die Politik kann aber dazu beitragen, das bestehende Restrisiko so klein wie möglich zu halten. Es geht nun darum, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst werden und auch dementsprechend handeln.

Wir alle müssen aber auch wissen, dass wir noch lange nicht so weit sind, dass wir aus Erneuerbarer Energie komplett unseren Strombedarf decken können. Kernenergie bleibt vorerst eine Brückentechnologie. Den Ausbau der Energiegewinnung durch Kohlekraftwerke, um die durch einen sofortigen bzw. kurzfristigen Ausstieg aus der Kernenergie auftauchende Deckungslücke zu schließen, halte ich angesichts der dann entstehenden zusätzlichen Belastungen für das Klima nicht für vertretbar. Wir müssen also - wie im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 vorgesehen und auch nachvollziehbar dargelegt - die Erneuerbaren Energien konsequent und schnellstmöglich ausbauen.

Die von Ihnen angesprochene Haftungsbeschränkung kann ich so nicht erkennen. In der Bundesrepublik ist die Frage der Haftung durch das Atomgesetz eindeutig geregelt, während das internationale Haftungsrecht in eine Reihe von Konventionen zersplittert ist. Bei uns sieht § 31 Absatz 1 Satz 1 des Atomgesetzes eine summenmäßig unbegrenzte Haftung des Inhabers einer Kernanlage vor - dies übrigens bereits seit dem 22. Mai 1985, also deutlich vor dem Unfall in Tschernobyl. Ich schließe mich also hier bei der Frage der Haftung der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/2682) auf eine kleine Anfrage an, dass „die summenmäßig unbegrenzte Nichtverschuldenshaftung die strengste Haftungsform darstellt und konzeptionell den gesamten entstandenen Schaden abdeckt.“

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg MdB