Frage an Marcus Weinberg von Udo B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Weinberg, ich schreibe Ihnen zu einem anderen Thema, als das zur Pharmaindustrie.
Im Jahre 1965 wurde ich von den Farbenfabriken Bayer in Leverkusen nach Kanada versetzt, um dort das Geschäftsfeld Chemikalien aufzubauen...Verkauf und Marketing. Im Jahre 1972 kam ich nach ca 7 Jahren Auslandseinsatz zurück nach Leverkusen. In Deutschland entschloß ich mich 1972, das Chemikaliengeschäft für General Electric in Deutschland, Schweiz und Österreich und nach der Wende 1990 im ganzen ehem. Ostblock aufzubauen. Ich war bis zur Pensionierung 1997 in dieser Funktion tätig.
Meine Frage: von 1962 bis 1972, also über 10 Jahre, war ich für die Farbenfabriken Bayer tätig und zahlte in die Pensionskasse ein, auch während meiner 7-jährigen Tätigkeit in Montreal, Kanada. Als ich im vergangenen Jahr um Rückzahlung meiner Einlagen bat, wurde mir erklärt, daß "Bayer" gesetzlich dazu nicht verpflichtet sei. Welche Bestimmungen gibt es, oder was hat sich seit 1962 in dieser Hinsicht gesetzlich verändert?
Mit freundlichen Grüßen
Udo Baron
Sehr geehrter Herr Baron,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die betriebliche Altersvorsorge ansprechen.
Nach derzeitiger Rechtslage bleiben grundsätzlich bei Ausscheiden aus dem Unternehmen die zugesagten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als Anwartschaft erhalten. Voraussetzung ist wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, dass die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat (§ 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung).
Übertragungsmöglichkeiten sieht § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vor. Dies betrifft die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung.
Handelt es sich dann um eine so genannte Leistungszusage, ist die Übertragung des Guthabens auf einen neuen Arbeitgeber nicht möglich. Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wird dann aber dessen unverfallbare Anwartschaft als anteilige Monatsrente berechnet. Die zugesagte Leistung wird mit der möglichen und der tatsächlichen Leistungszeit ins Verhältnis gesetzt. Unverfallbare Anwartschaften werden dann als Rente ausgezahlt.
Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie sich auch auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. unter http://www.aba-online.de informieren. Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema Rente erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.bund.de und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg