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Frage von Victor H. •

Frage an Marcus Weinberg von Victor H. bezüglich Familie

Stimmt es, dass Sie gegen die Methadonabgabe für Heroinabhängige sind ?

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Sehr geehrter Herr Hempel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Methadonabgabe bzw. diamorphingestützte Substitutionsbehandlung.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Mai 2009 beschlossen, die diamorphingestützte Substitutionstherapie in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen. Demgegenüber sah der Alternativ-Antrag "Ausstiegsorientierte Drogenpolitik fortführen - Künftige Optionen durch ein neues Modellprojekt zur heroingestützten Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger evaluieren" vor, das Modellprojekt mit neuen Schwerpunkten und ggf. unter Einbeziehung neuer Projekte fortzusetzen.

Ich habe den Gesetzentwürfen, die das Ziel verfolgen die Behandlung mit synthetisch hergestelltem Heroin - Diamorphin - in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, zu integrieren, nicht zugestimmt, obwohl ich grundsätzlich die Fortführung der Substitutionsbehandlung für einen bestimmten Kreis von Abhängigen befürworte. Für die Fortführung sprechen auch die Erkenntnisse aus den deutschen Großstädten.

Die Anhörungen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. September 2007 zu den Gesetzesinitiativen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP (Drucksachen 16/2075, 16/2503 und 16/3840) sowie vom 23. März 2009 zu den Gesetzentwürfen einer Abgeordnetengruppe von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (16/11515), des Bundesrates (16/7249) sowie zu einem Antrag zahlreicher Unionsparlamentarier (16/12238) bestätigten meine große Sorge, dass die vorgelegten Studienergebnisse - Diamorphin versus Methadon - nicht unumstritten sind. So wurde unter anderem kritisch daraufhin gewiesen, dass aus der internationalen wissenschaftlichen Literatur bekannt sei, dass jede Art von Substitution immer dann zu besseren Ergebnissen führe, je intensiver die psychosoziale Begleitbetreuung erfolge. Auch sind die Auswahlkriterien weiter zu erforschen, um den Personenkreis, der von der Substitutionsbehandlung profitiert, in Zukunft besser eingrenzen zu können.

Es wäre deshalb aus meiner Sicht wünschenswert, die - wie im Antrag mit der Drucksache 16/12238 vorgeschlagen - Modellprojekte zur kontrollierten Heroinabgabe fortzuführen und dabei weiter wissenschaftlich auszuwerten. Auf diesem Weg könnten die laufenden Projekte in den Bundesländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie in den Städten Bonn, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und München fortgeführt, die Versorgung der Betroffenen sichergestellt und gegebenenfalls auch neue Projekte einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg MdB