Frage an Marcus Weinberg von Christa H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Weinberg,
Was tun Sie gegen die überholte Zwangsmitgliedschaft für Unternehmen in der Handelskammer?
Wir müssen Mitglied sein, obwohl wir in keiner Weise mit den auch öffentlichen politischen Äußerungen ( z.B. zur Schulpolitik ) dieser Kammer übereinstimmen.
Aus Kirche oder Vereinen kann ich austreten. In anderen Ländern z.B. Italien ist eine Mitgliedschaft freiwillig.
Wir nutzen keinerlei Service und fühlen uns auch nicht vertreten, zahlen aber trotzdem.
Ich erwarte diesmal Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß
Christa Hörnke
Sehr geehrte Frau Hörnke,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de zum Thema Mitgliedschaft
in der Handelskammer.
Die Pflichtmitgliedschaft und die Mitwirkung durch Beitragszahlungen an der Deckung der Kosten der Kammertätigkeit ist zunächst im Bundeskammergesetz (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 IHKG) festgelegt. Die IHK-Beiträge werden von den Parlamenten der Wirtschaft – in Hamburg dem Plenum der Handelskammer – festgesetzt. Dieses Plenum setzt sich aus frei gewählten Unternehmern zusammen. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaften und damit auch der Regelung des Bundeskammergesetzes wurden durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.12.2001 bestätigt (BVerfG, 1 BvR 1806/98). Danach sind die Handelskammern selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe haben, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wäre durch eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft „die Vertrauenswürdigkeit der Kammern, ihre umfassende Sachkunde und Objektivität nicht mehr institutionell gesichert.“ Es ginge ein wichtiges Stück Selbstgestaltung und Selbstverwaltung der Wirtschaft verloren. Die finanzstarken Unternehmen könnten so leicht das Sagen bekommen. Zudem müssten viele Aufgaben der Industrie- und Handelskammern auf den Staat zurückverlagert werden.
Neben der Förderung des Berufsstandes, Vertretung des Gesamtinteresses des Berufsstandes und Führung der Berufsaufsicht stehen die Kammern für das duale Berufsbildungssystem. Mehr als 300.000 Auszubildende legen jährlich ihre Abschlussprüfung bei den Industrie- und Handelskammern ab und werden an Unternehmen vermittelt.
Kritik an den Handelskammern und der Zwangsmitgliedschaft wird immer wieder geäußert. Mir wurde im Jahr 2006 auch berichtet, dass die Beteiligung an den IHK-Wahlen eher gering ausfällt. Diese Tendenz bewerte ich eher kritisch. Meines Erachtens bietet sich den Kritikern der Handfelskammer hier eine Möglichkeit, mit eigenen Kandidaten und Ideen ins Rennen zu gehen, um die Arbeit der Handelskammer über die gewählten Gremien von Innen heraus zu verändern. Mir ist bislang nicht bekannt, ob es seitens der Kritiker der Zwangsmitgliedschaft Bestrebungen gibt, die eigenen Positionen zu bündeln und eigene Kandidaten bei den entsprechenden Verbandswahlen ins Rennen zu schicken, um so Einfluss auf die Arbeit der Handelskammer und deren öffentlichen Auftreten nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg MdB