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Frage von Rainer Z. •

Frage an Marcus Weinberg von Rainer Z. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Weinberg,

unabhängig von der bekannten Position der CDU zum Thema Kernenergie im Allgemeinen möchte ich Sie in Anbetracht der aktuellen Ereignisse um das Kernkraftwerk Krümmel und den Betreiber Vattenfall fragen,

1) ob sie den weiteren Betrieb des Kernkraftwerks Krümmel (nach den notwendigen Reparaturen) weiter als verantwortbar ansehen oder die auch von einigen CDU-Politikern gestellte Forderung nach einer endgültigen Stilllegung dieses Reaktors unterstützen,

2) ob sie die Zuverlässigkeit des Betreibers Vattenfall (in Bezug auf den Betrieb von Kernkraftwerken) weiterhin als gegeben ansehen oder die Forderung unterstützen, Vattenfall generell die Erlaubnis zum Betrieb von Kernkraftwerken zu entziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Zimmermann

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parteilos

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Krümmel. Die Geschichte des Kernkraftwerkes Krümmel legt die Vermutung nahe, dass es sich hierbei nicht (mehr) um ein vertretbar sicheres Kernkraftwerk handelt. Dabei geht es nicht nur um die größteren Störfälle der letzten beiden Jahre, sondern auch um zahlreiche Störungen unterhalb der Meldepflichtgrenze seit Betriebsbeginn des Kraftwerkes. Sofern es Vattenfall nicht gelingt, innerhalb einer bestimmten durch die Aufsichtsbehörde zu setzenden Frist, die nach meinem Dafürhalten nicht zu großzügig bemessen sein sollte, die uneingeschränkte und längerfristige sichere Betriebsfähigkeit des Kernkraftwerkes Krümmel nachzuweisen, sollte der Reaktor meines Erachtens vorzeitig abgeschaltet und die gemäß Atomkonsens verbleibenden Kapazitäten auf andere, sicherere Kernkraftwerke übertragen werden. Sofern eine Verlängerung der Restlaufzeiten über den Atomkonsens hinaus umgesetzt wird, sollte sich diese meiner Meinung nach auf besonders sichere Anlagen beschränken aus meiner Sicht scheidet das Kernkraftwerk Krümmel hierbei aus.

Ob dem Unternehmen Vattenfall generell die Genehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerken entzogen werden sollte, kann ich nicht abschließend beurteilen. Hier bitte ich Sie um Verständnis, dass ich nicht voreilig ein Urteil fällen möchte. Allerdings ist für mich eine generelle Voraussetzung für die Zuverlässigkeit eines Betreibers, dass Probleme so gelöst werden, dass die Betriebssicherheit uneingeschränkt erzielt werden kann und nicht nach kürzester Zeit erneut dieselben Probleme auftreten. Hinzukommt eine uneingeschränkte Informationspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit unabhängig davon, ob es sich um meldepflichtige oder andere Störfälle handelt. Ein eventueller Interpretationsspielraum bei der Einschätzung eines Störfalles sollte von einem zuverlässigen Betreiber eines
Kernkraftwerkes nicht genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg