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Marcus Faber
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Frage von Claudia S. •

Beschlagnahme russichen Vermögens durch die EU und Übertragung an die Ukraine, auf welcher ganz konkreten intern. gültigen Rechtsgrundlage basiert soetwas?

Herr Faber,
weder Deutschland noch die EU sind Kriegspartei im Ukraine-Russlandkonflikt.
Zitat: "Aus dem Brief von Lindner an Pistorius soll hervorgehen, dass das Geld künftig nicht mehr aus dem Bundeshaushalt kommen werde, sondern aus russischem Zen­tralbankguthaben, das bei Kriegsbeginn von westlichen Staaten beschlagnahmt worden sei - allein in Europa 150 Milliarden Euro."
https://www.n-tv.de/politik/Bericht-Berlin-stellt-kein-neues-Geld-fuer-Ukraine-Hilfen-bereit-article25164772.html
1. Auf welcher, intern. gültigen Rechtsgrundlage, können wir beschlagnahmtes Geld eines Angreifers an das Angriffsopfer ausszahlen?
2. Wie reagiert die intern. Finanzwelt, wenn die nicht kriegsbeteiligte EU ein Land "enteignet" und das beschlagnahmte Vermögen dann einem unterstützten Opfer auszahlt? Ist der Finanstandort und die Zuverlässugkeit der EU/D damit beschädigt?
3. Sollte Russland dagegen juristisch angehen und recht bekommen, muss der dt. Steuerzahlerdann Schadenersatz befürchten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.,

 

der Vertrag von Lissabon regelt die Gesetzgebungskompetenzen in der EU. Dieser Vertrag trat 2009 in Kraft, nachdem alle damaligen EU-Mitglieder diesen ratifiziert hatten. Das ist also die gültige Rechtsgrundlage, nach derer die Organe der EU handeln. Auch für den Finanzstandort ist wichtig, dass nach Transparenten Regeln gearbeitet wird und nicht – wie in Russland – nach Lust und Laune des Diktators. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marcus Faber