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Marcus Faber
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Frage von Claudia S. •

Beschlagnahme russichen Vermögens durch die EU und Übertragung an die Ukraine, auf welcher ganz konkreten intern. gültigen Rechtsgrundlage basiert soetwas?

Herr Faber,
weder Deutschland noch die EU sind Kriegspartei im Ukraine-Russlandkonflikt.
Zitat: "Aus dem Brief von Lindner an Pistorius soll hervorgehen, dass das Geld künftig nicht mehr aus dem Bundeshaushalt kommen werde, sondern aus russischem Zen­tralbankguthaben, das bei Kriegsbeginn von westlichen Staaten beschlagnahmt worden sei - allein in Europa 150 Milliarden Euro."
https://www.n-tv.de/politik/Bericht-Berlin-stellt-kein-neues-Geld-fuer-Ukraine-Hilfen-bereit-article25164772.html
1. Auf welcher, intern. gültigen Rechtsgrundlage, können wir beschlagnahmtes Geld eines Angreifers an das Angriffsopfer ausszahlen?
2. Wie reagiert die intern. Finanzwelt, wenn die nicht kriegsbeteiligte EU ein Land "enteignet" und das beschlagnahmte Vermögen dann einem unterstützten Opfer auszahlt? Ist der Finanstandort und die Zuverlässugkeit der EU/D damit beschädigt?
3. Sollte Russland dagegen juristisch angehen und recht bekommen, muss der dt. Steuerzahlerdann Schadenersatz befürchten?

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