Frage an Marcus Faber von Hanne A. bezüglich Verteidigung
Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.
Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.
Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?
Sehr geehrte Frau Adams,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich begrüße Ihre Initiative und setze mich stets für eine gesellschaftliche Debatte ein. So beteiligte ich mich als Fachpolitiker regelmäßig an Diskussionen zur Außen- und Sicherheitspolitik in unterschiedlichen Formaten und hätte mich auch bei den geplanten Veranstaltungen des Verteidigungsministeriums eingebracht.
Aus meiner Sicht benötigen wir in Deutschland insgesamt mehr sicherheitspolitische Debatten – so auch zur Bewaffnung von Drohnen. Deshalb unterstütze ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion die von den Koalitionsparteien angekündigte Diskussion zur möglichen Bewaffnung und den Einsatz von bewaffneten Drohnen. Schließlich ist es eine wichtige Entscheidung.
Bewaffnete Drohnen im Einsatz der Bundeswehr müssen dem Schutz dienen. Sogenannte „gezielte Tötungen“ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Wenn der Deutsche Bundestag Auslandseinsätze der Bundeswehr mandatiert, werden immer und ohne Einschränkung alle rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Vorgaben berücksichtigt und umfassend in den Einsatzregeln festgeschrieben. Außerdem fordere ich, dass jeglicher Einsatz von unbemannten Systemen der menschlichen Kontrolle unterliegen muss.
Jedoch verzögerten die Regierungsparteien der GroKo seit Jahren immer wieder eben diese Debatte. Dabei wird diese Fähigkeit dringend in der Bundeswehr benötigt, da die Auslandseinsätze seit Jahren gefährlicher werden. Hier ist die Friedensmission der Vereinten Nationen in Mali exemplarisch zu nennen, bei der wir einer der größten Truppensteller sind. Wenn unsere Soldaten nun im VN-Einsatz auf Patrouille in ein schweres Gefecht geraten, unsere dort eingesetzte unbewaffnete Drohne nur beobachten und nicht eingreifen kann, während wir Verluste unter unseren Soldatinnen und Soldaten erleiden, ist das nicht zu akzeptieren. Diese Situation müssen wir vermeiden.
Wir – als Gesellschaft und als Bundestagsabgeordnete – sind unseren Streitkräften in aktuell zwölf mandatierten Einsätzen, den bestmöglichen Schutz schuldig. Der Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten muss immer an erster Stelle stehen.
Deshalb fordern wir, die FDP-Bundestagsfraktion, in unserem Antrag, den ich federführend im Deutschen Bundestag eingebracht habe, die schnellstmögliche Beschaffung und Nutzung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr (unter folgendem Link finden Sie unseren Antrag: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915675.pdf ).
Für mich spielt es keine Rolle, ob ein Pilot eine bewaffnete Drohne, einen Kampfhubschrauber, oder Kampfjet zum Schutz unserer Soldaten einsetzt. Die Drohne verkürzt bei der Einsatzunterstützung sogar die notwendige Reaktionszeit erheblich und der Pilot ist durch die Entfernung geschützt. Dabei ist die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes uneingeschränkt Folge zu leisten.
Übrigens habe ich vor einiger Zeit meine persönliche Sichtweise zum möglichen Einsatz von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr auch in einem Gastbeitrag in der Zeitung „Die Welt“ veröffentlicht:
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcus Faber, MdB