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Marcus Faber
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Frage von Michael v. •

Frage an Marcus Faber von Michael v. bezüglich Gesundheit

Schon in geringen Mengen schädigen Glyphosat und »Roundup« die menschlichen Embryonal- und Plazentazellen sowie die DNA von Menschen und Tieren. In menschlichen Zellen kann »Roundup« innerhalb von 24 Stunden zum vollständigen Zelltod führen. Nachweislich tödlich ist »Roundup« vor allem auch für Amphibien. Zudem bestehen bei Menschen und Tieren Zusammenhänge zwischen Glyphosat und Fehlbildungen/-geburten. Darüber hinaus wird ein Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Krebs hergestellt, ebenso zu Depressionen, Herzinfarkten und Unfruchtbarkeit (https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/glyphosat-auswirkungen). Weshalb wird ein derart schädliches Mittel nicht endlich auf politischem Weg sofort aus dem Verkehr gezogen – steht wirtschaftlicher Profit über der Gesundheit der Bürger?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr v. L.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen leider erst jetzt beantworten kann, aber mir war der vorherige Austausch mit unserem landwirtschaftspolitischer Sprecher sehr wichtig.

Die Landwirtschaft betreibt Pflanzenschutz, um ihre Bestände vor Schäden zu schützen. Das entspricht dem Prinzip der Nachhaltigkeit, weil so eine gute Flächeneffizienz erreicht und gesunde Nahrungsmittel produziert werden. Im integrierten Pflanzenschutz spielt auch der chemische Pflanzenschutz eine wichtige Rolle. Der Einsatz und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sollte nicht politisch entschieden werden, wie es bei der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene der Fall war. Gerade zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Natur ist eine fachliche Beurteilung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse notwendig. Wirkstoffe, die bei definierten Anwendungen (z.B. Gewässerabstandsauflagen) vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Einvernehmen mit den weiteren zuständigen Einrichtungen in Deutschland wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene für unbedenklich erklärt werden, müssen auch zugelassen werden.

Die Diskussion über eine angeblich schädliche Wirkung von Glyphosat auf Embryonalzellen und DNA sowie das Verursachen von Krankheiten geht in dieselbe Richtung wie die in der Vergangenheit geführte Diskussion, ob Glyphosat Krebs auslöst. Insbesondere seit der Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Agentur der WHO, gab es eine kontroverse öffentliche Diskussion über diesen Wirkstoff und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im allgemeinen. Die IARC hat im Unterschied zu anderen veröffentlichten Studien aber unabhängig von Wahrscheinlichkeiten für eine Gefährdung und konkreten Bedingungen der Anwendung untersucht (keine Risikobewertung). Lediglich eine von bisher ca. 1000 durch die IARC untersuchten Substanzen wurde in die unkritischste Kategorie 4 (wahrscheinlich nicht krebserregend) eingeordnet. Und genau hier liegt das Problem: Ist die Dosis nur hoch genug, können mit jeder Substanz die genannten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit erzeugt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält Glyphosat unter den in der EU gegebenen Anwendungsbestimmungen in der Landwirtschaft für nicht gefährlich für den Menschen. Das bestätigt auch ein Gutachtes des Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR), ein Fachgremium, an dem die WHO (wie bei der IARC) ebenfalls beteiligt ist. Dieses Gutachten hat im Gegensatz zur IARC-Untersuchung eine Risikobewertung vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcus Faber, MdB

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