Frage von Claudia G. • 01.05.2016
Antwort von Marco Wanderwitz
CDU
• 09.05.2016

(...) Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Da die Fracking-Technologie schon nach heutiger Rechtslage grundsätzlich zulässig ist und wir - wie ausführlich oben dargelegt - mit dem Gesetzespaket massive Verschärfungen der Anforderungen vornehmen, sehe ich keinen Grund, warum auf das Fracking-Paket verzichtet werden sollte. (...)

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