Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Sönke S. •

Frage an Marco Wanderwitz von Sönke S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

das Handelsblatt berichtet unter dem Titel "Genickschlag für den Asiatika-Handel" über die im Kulturgutschutzgesetz vorgenommene generelle Beweislastumkehr zulasten der Besitzer von Kulturgut:
http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/kulturgutschutzgesetz-umkehr-der-beweislast/12740134-2.html

Diese Beweislastumkehr wirkt sich aus bei der Einfuhr von Kulturgut nach Deutschland und beim Inverkehrbringen aus. Sie kommt z.T. einem Handelsverbot gleich, auch rückwirkend, da beim Inverkehrbringen stets im Kontrollfall nachgewiesen werden muss, dass sich das Objekt "nachweislich rechtmäßig" seit Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland befindet.

Nun gibt es "Kulturgut-Sammlungen" mit vielen Millionen Objekten aus aller Welt (Briefmarken, Fossilien, Münzen, Mineralien, Antiken, antiquarische Bücher, Gemälde...). Es lässt sich i.d.R. schlichtweg für den Besitzer nicht gerichtsfest nachweisen, wo die Stücke herkommen, auch wenn er im eigenen Interesse bestmöglich dokumentiert.

Sehen Sie bezüglich dieses Punkts des Gesetzes noch Diskussionsbedarf oder würden sie dieser Neuregelung bedenkenlos zustimmen?

Dem Zoll liegen bezüglich der Einfuhr von "Kulturgut" aus IS-Gebieten i.Ü. keinerlei Erkenntnisse vor http://www.wiwo.de/politik/deutschland/deutscher-zoll-keine-erkenntnisse-ueber-einfuhr-von-kulturguetern-aus-is-gebieten/12736132.html , insoweit stellt sich auch - bei aller Notwendigkeit für einen guten Kulturgutschutz - die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Wie soll ich z. B. bei meinen von mir selbst gesammelten Fossilien (weltweit verbreitete Arten) beim Inverkehrbringen die Legalität beweisen, wenn hier bswp. ein Beamter, bei dem ich evtl. aus privaten Gründen in Ungnade gefallen bin, die Stücke konfisziert, weil er einen "hinreichenden" Verdacht als gegeben ansieht. Wie komme ich dann aus der Sache heraus, wenn ich - obwohl ich mir nichts vorzuwerfen habe - keinen Beweis meiner Unschuld erbringen kann?

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Simonsen

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Simonsen,

wenn er uns Parlamentariern auf dem Tisch liegt, werden wir den Regierungsgesetzentwurf intensiv prüfen. Bis dahin kommt es noch zur Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung. Wir werden sicher das Instrument der Anhörung einsetzen und uns breit beraten lassen. In diesem Sinne bereits Dank für Ihre Anregung, die wir in unsere Überlegungen/Abwägungen einfließen lassen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz

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