Frage an Marco Mohrmann von Thomas K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Mohrmann,
immer wieder fällt mir auf, das Schulwege teilweise verherend unsicher gestaltet werden.
Da fehlt es gerade im ländlichem Raum an Beleuchtungen, Fahrbahnmarkierungen oder gar Abtrennungen durch Fuß-/Radwege. Im Landkreis Rotenburg ist es turnus, das Kinder ab der 7ten Klasse nicht mehr die kostenlose Beförderung mit dem Schulbuss erhalten.
Ich kann derzeit nur für den Bereich Sittensen L130 Richtung Stade sprechen. Dort ist die L130 (Höhe Lengenbostel) durchgehend mit einem Grünstreifen und durchgezogener Linie vom Rad-/Fußweg getrennt. Diese Art der Trennung tritt sicherlich in vielen weiteren Bereichen auf. Somit sind die Schulkinder gezwungen über die Landesstraße und den Grünstreifen zu laufen, oder mit dem Rad zu fahren. Dies ist in meinen Augen eine hochgradig gefährdete Stelle und zeigt für mich keinen qualifizierten Schulweg aus.
Sicherlich stimmen Sie mir dahingehend zu, dass (auch dieser Einzelfall) solche Gefahrenstellen überdacht werden müssen.
Ich wüsste gern, was Sie und Ihre Fraktion hinsichtlich der Sicherstellung von Schulwegen und einer sicheren Beförderung der Schulkinder in Niedersachsen anstreben. Welche Maßnahmen würden Sie in solch einem Fall anstreben um eine Verbesserung herbei zu führen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nicht nur als Vater dreier schulpflichtiger Kinder habe ich großes Verständnis für den Wunsch nach sicheren Schulwegen. Bezüglich des von Ihnen konkret benannten Falls in Lengenbostel halte ich es aus meiner Erfahrung als Gemeindebürgermeister für zielführend, im ersten Anlauf hier auch das Gespräch mit der dort zuständigen Gemeindeverwaltung zu suchen. Da es sich hier offensichtlich auch um die Frage einer sicheren Querung einer Landesstraße handelt, wäre Möglichkeiten wie beispielsweise eine Bedarfsampel oder Zebrastreifen denkbar. Hierzu wäre das Gespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angezeigt, nachdem die Kommune zum Entschluss gekommen ist, dass dort gehandelt werden muss.
Im weiteren haben Sie die Frage nach den Kosten der Schülerbeförderung für die Schüler aufgeworfen. Kostenlose Schülerbeförderung gibt es im Kreis Rotenburg bis einschl. Klasse zehn. Die Mindestentfernung steigt allerdings von 2 km in der Grundschule über 3 km in Klasse 5/6 auf 4 km ab Klasse 7. Obwohl das Land im Grunde gar keinen Zugriff auf die Bustarife hat, begrüße ich die Initiative der CDU Niedersachsens für das Schüler-Ticket Niedersachsen. Mobilität ist für junge Menschen ein Zukunftsthema. Daher werden wir gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie den Verkehrsunternehmen ein Modell für ein „Schülerticket Niedersachsen“ verhandeln. Es soll jungen Menschen niedersachsenweit das ganze Jahr die Nutzung von Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen auf dem Weg zur Schule, aber auch im Freizeitverkehr, ermöglichen. Der Eigenanteil beträgt einen Euro pro Tag. Bezugsberechtigt sollen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende sein, die in Niedersachsen wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen liegt. Dazu zählen z. B. auch Personen, die den Freiwilligendienst leisten. Alle, die ihr Schülerticket bislang voll erstattet bekommen, zahlen auch weiterhin nichts. Das Land wird die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen erstatten. Die Eigenwirtschaftlichkeit der privaten Verkehrsbetriebe muss erhalten bleiben. Zusätzliche Kosten dürfen nicht auf die Kommunen abgewälzt werden.
Mit freundlichen Grüßen von Marco Mohrmann