Zum Entwurf eines Nds. Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498). Aus dem Beteiligungsverfahren ergibt sich eindeutig die Verfassungswidrigkeit. Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu?
Insbesondere verletzt sind offensichtlich der Abstand zur Grundsicherung und das Abstangsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Hier soll offensichtlich ausschließlich Geld gespart werden, das ist als alleinige Begründung jedoch nicht zulässig.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage, die heute auch Gegenstand der Debatte im Niedersächsischen Landtag ist.
In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 07.09.2022 hat der GBD (Gesetzgebungs- und Beratungsdienst) im Hinblick auf die im Entwurf eines Alimentationsgesetzes enthaltene Regelung zum Familienergänzungszuschlag Zweifel an der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots geäußert. Dieses werde möglicherweise durch die Nivellierung der Gesamtbesoldung in den betroffenen Fallgestaltungen verletzt.
Demgegenüber vertritt das Niedersächsische Finanzministerium die Auffassung, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt. Zwar wird in seltenen Familienkonstellationen die durch eine Beförderung erfolgende Grundgehaltserhöhung rechnerisch durch eine entsprechende Reduzierung des Familienergänzungszuschlags kompensiert. Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet. Zudem wird es nach der vorläufigen Einschätzung des Finanzministeriums nur in einer Größenordnung von unter zwei Prozent aller Besoldungsfälle zu entsprechenden Konstellationen kommen. Grundsätzlich ist der Gesetzgeber berechtigt, Regelungen auf den Regelfall abzustellen und Pauschalierungen vorzunehmen.
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt. Allerdings sehen bereits Gesetze und Gesetzesentwürfe in Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Regelungen vor.
Der Landtag hat dem Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation heute mit dem Stimmen von SPD, CDU zugestimmt. Er bringt deutliche Verbesserungen für die Beamtenschaft, die Tarifabschlüsse werden damit übernommen.
Mit freundlichen Grüßen von Marco Mohrmann