![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Soweit sich öffentliche Stellen auf das Hausrecht berufen, ist zu beachten, dass dieses - wie alles staatliche Handeln - nur im Einklang mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden kann. Hierüber entscheiden die Verwaltungsgerichte.