Planen Sie Änderungen am Hausrecht? Als freier Bürger möchte ich mir nicht weiterhin die Maske von privaten und öffentlichen Institutionen per Hausrecht vorschreiben lassen.
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Hausrecht ist Ausfluss des Eigentums und damit verfassungsrechtlich geschützt. Der Eigentümer einer Sache kann mit dieser nach Belieben verfahren und andere von ihrer Nutzung ausschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen (§ 903 BGB).
Soweit sich öffentliche Stellen auf das Hausrecht berufen, ist zu beachten, dass dieses - wie alles staatliche Handeln - nur im Einklang mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden kann. Hierüber entscheiden die Verwaltungsgerichte.
In unserer auf der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung ist demgegenüber der freien Entscheidung des Hausrechtsinhabers überlassen, welche Zutrittsregeln er aufstellt. Grenzen ergeben sich aber auch hier insbesondere aus dem Antidiskriminierungsverbot. So sind Diskriminierungen etwa wegen des Geschlechts oder aus ethnischen Gründen in der Regel unzulässig.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB