Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Frage von andre t. • 20.08.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024
Frage von Max-Friedrich K. • 18.08.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 29.04.2024
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Frage von Anita E. • 18.08.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.05.2024
Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Frage von Andreas K. • 17.08.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 23.04.2024
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden.
Frage von Gudrun P. • 16.08.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.03.2024
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Ehegattensplitting und Elternschaft.
Frage von Gerd H. • 15.08.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 10.06.2024
Wir Freie Demokraten stehen für Innovationen, Vernunft und Freiheit. Beim Klimaschutz setzen wir auf den CO2-Emissionshandel.