Sehr geehrter Herr Buschmann, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier einen aktuellen Stand geben könnten und warum und vom welcher Partei die Abschaffung dieses Gesetzes blockiert wird.
Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.
Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema weiterhin verstärkt widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten setzen wir uns für die Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof anschließt, darf dieser Satz nicht mehr angewendet werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB