Laut unserer Verfassung haben neben den Abgeordneten nur die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats im Plenum und in den Ausschüssen das sogenannte Rederecht.
Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt
Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll in der Tat entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden.
Klar ist: Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen.
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Klar ist aber auch: Strafrechtlich relevante Äußerungen müssen Konsequenzen haben. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, von ihr kann es eigentlich nicht zu viel geben. Doch auch die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in der Achtung anderer Rechtsgüter, wie z.B. dem öffentlichen Frieden.